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2014-03-12 17:43:00
Studienbeihilfe – Studieren im Ausland
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Auslandsaufenthalte (Auslandssemester) während des Studiums für BezieherInnen einer Studienbeihilfe

Eine Beihilfe für ein Auslandsstudium (BAS) kann man nicht nur für ein Auslandssemester, sondern auch über einen längeren Zeitraum zwischen einem und 20 Monaten beziehen.

Die Beihilfe für ein Auslandsstudium wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausgezahlt. Studierende bekommen also während des Auslandsstudiums beide Förderungen gleichzeitig (Studienbeihilfe + Beihilfe für ein Auslandsstudium).

Hinweis: Praktika im Ausland werden nicht gefördert! Die einzige Ausnahme stellt das klinisch-praktische Jahr in der Studienrichtung Humanmedizin dar.

Hinweis: Wer das gesamte Studium im Ausland (EWR + Schweiz + Vereinigtes Königreich + Nordirland) absolvieren möchte, kann dafür ein Mobilitätsstipendium beantragen.

Da BezieherInnen von Auslandsbeihilfe gleichzeitig StudienbeihilfenbezieherInnen sind, können die sonstigen Förderungen, die an den Bezug von Studienbeihilfe geknüpft sind, auch während des Auslandsaufenthaltes weiter bezogen werden z. B. Fahrkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag.

Studierende an Universitäten, Privathochschulen, Privatuniversitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Theologischen Lehranstalten können die Beihilfe für ein Auslandsstudium für längstens 20 Monate beziehen.

  • Bewilligung der inländischen Studienbeihilfe zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Auslandsbeihilfe
  • Gefördert werden Auslandsstudien ab einer Mindestdauer von einem Monat
  • Hinweis: Für die ersten beiden Semester eines Bachelorstudiums kann man keine Auslandsbeihilfe beziehen.

Studienbeihilfe

  • Die Beihilfe beträgt abhängig von den Lebenshaltungs- und Studienkosten im Gastland und beträgt mindesten EUR 73,00 und maximal 582,00 EUR monatlich und wird zusätzlich zur Studienbeihilfe ausbezahlt. Studierende bekommen also während des Auslandsstudiums beide Förderungen gleichzeitig (Studienbeihilfe + Auslandsbeihilfe)
  • Da BezieherInnen von Auslandsbeihilfe gleichzeitig StudienbeihilfenbezieherInnen sind, können die sonstigen inländischen Förderungen, die an den Bezug von Studienbeihilfe geknüpft sind, auch während des Auslandsaufenthaltes weiter bezogen werden (z. B. Fahrtkostenzuschuss, Versicherungskostenbeitrag). Fahrtkosten, die für die Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel am ausländischen Studienort entstehen, werden nicht rückerstattet.
  • Zusätzlich gibt es für das Sprachstipendium. Es dient der Finanzierung eines Sprachkurses, der zum Zweck des Auslandsstudiums absolviert wird. Die Höhe des Sprachstipendiums beträgt 80 % der Kosten des Sprachkurses, höchstens jedoch 365,00 EUR.
  • Mit dem Reisekostenzuschuss wird ein Teil der im Zusammenhang mit einem Auslandsstudium notwendigen Reisekosten abgedeckt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich, die Auszahlung erfolgt gemeinsam mit der ersten Rate der Beihilfe für das Auslandsstudium.

Studienbeihilfenbehörde bzw. Stipendienstelle der jeweiligen Bundesländer:

Internet: https://www.stipendium.at

Kontaktformular: https://www.stipendium.at/kontakt/

Stipendienstelle Wien:
für Studierende an Bildungseinrichtungen in Wien, Niederösterreich und Burgenland / Studierende an der Sigmund Freud Privatuniversität Wien (SFU), Standort Linz
Gudrunstraße 179a/Ecke Karmarschgasse
1100 Wien
Tel.: 01/60 173-0
Fax: 01/60 173-240
Kontaktformular

Stipendienstelle Graz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in der Steiermark sowie für die Expositur der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz in Oberschützen
Metahofgasse 30
8020 Graz
Tel.: 0316/81 33 88-0
Fax: 0316/81 33 88-620
Kontaktformular

Stipendienstelle Innsbruck:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Tirol und Vorarlberg
Andreas-Hofer-Strasse 46
6020 Innsbruck
Tel.: 0512/57 33 70-0
Fax: 0512/57 33 70-516
Kontaktformular

Stipendienstelle Klagenfurt:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen in Kärnten
Nautilusweg 11
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/51 46 97
Fax: 0463/51 46 97-719
Kontakformular

Stipendienstelle Linz:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen des Bundeslandes Oberösterreich sowie für das Studium Humanmedizin, das in Kooperation mit der Medizinischen Universität Graz durchgeführt wird
Ferihumerstraße 15
4020 Linz
Tel.: 0732/66 40 31
Fax: 0732/66 40 31-310
Kontakformular

Stipendienstelle Salzburg:
Für Studierende an Bildungseinrichtungen im Bundesland Salzburg und an der Abteilung Musikerziehung des Mozarteums in Innsbruck sowie an der Pirvatuniversität Schloss Seeburg, Standort Campus Wien (Seestadt Aspern);
Die Uni Mozarteum ist Mitglied in zwei Clustern:
Cluster Mitte = Antragstellung in der Stipendienstelle Salzburg
Cluster West = Antragstellung in der Stipendienstelle Innsbruck
Franz-Josef-Straße 22
5020 Salzburg
Tel.: 0662/84 24 39
Fax: 0662/84 15 39-430
Kontaktformular

Anträge auf Beihilfe für ein Auslandsstudium sind spätestens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen.

Hinweis: Für ERASMUS-PLUS-Studierende empfiehlt sich eine rechtzeitige Beantragung der Beihilfe für das Auslandsstudium vor oder unmittelbar nach Antritt des Auslandsaufenthaltes. Ansonsten kann es zu einer Fristversäumnis kommen!

Frist zur Vorlage des Studienerfolges:
Studierende, die eine Beihilfe für ein Auslandsstudium bezogen haben, müssen innerhalb der nächsten nach Abschluss des Auslandsstudiums beginnenden Antragsfrist einen Erfolgsnachweis über die im Ausland betriebenen Studien vorlegen.

Das Ausmaß der nachzuweisenden Stunden richtet sich nach der Dauer des Auslandsstudiums (siehe Leistungsnachweis/Erfolg).

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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