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date time
2014-03-12 17:38:00
Stipendium des Landes Vlbg
Vorarlberg

kurzzeitige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland an Universitäten, Hochschulen und Fachhochschulen, sonstigen öffentlich anerkannten Forschungszentren, Bibliotheken, Archiven, Museen, Krankenhäusern und anderen wissenschaftlichen Sammlungen sowie an Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen

  • Studierende an einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, wenn sie zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsstudienaufenthalts zumindest das erste Jahr eines Grundstudiums absolviert haben.
  • AbsolvenInnen sowie NachwuchswissenschafterInnen und NachwuchswissenschafterInnen einer Universität, Hochschule oder Fachhochschule, soweit der Studien- oder Forschungsaufenthalt nicht innerhalb einer betrieblichen Weiterbildung erfolgt.
  • Studiert die förderungswerbende Person bereits an einer ausländischen Universität, Hochschule oder Fachhochschule, ist nur ein Studien-/Forschungsaufenthalt in einem Drittland förderbar.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsländer der EU oder des EWR
  • Haupt- oder Nebenwohnsitz in Vorarlberg seit mindestens drei zusammenhängenden Jahren zum Zeitpunkt der Bewerbung

Stipendium

  • einmaliger Landesbeitrag bis 300,00 EUR monatlich für mindestens einen Monat und für höchstens vier Monate (maximal 1.200,00 EUR)
  • Das Vorarlberg Stipendium kann grundsätzlich nur einmal vergeben werden. Bei einem Studien- und Forschungsaufenthalt von nur einem Monat ist eine zweite Antragstellung möglich.

Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung
Römerstraße 24
6901 Bregenz
Tel.: 05574/511-22205
Fax: 05574/511-922295
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.vorarlberg.at

Antragstellung vor Antritt des Auslandsaufenthalts

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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