Arbeitsverhältnisse von (Solidaritäts-)ArbeitnehmerInnen, die ihre Normalarbeitszeit bis zum Ausmaß von 50 % reduzieren und im Gegenzug eine neue Arbeitskraft im Ausmaß der Reduktion eingestellt wird.
Ein Begehren umfasst jeweils ein "Modell", d. h. eine Ersatzarbeitskraft und die entsprechende Anzahl an "SolidaritätsarbeiterInnen".Jede Ersatzarbeitskraft stellt in eigenes Modell dar.
Unternehmen, die im Ausmaß der Arbeitszeitreduktion eines/r DienstnehmerIn (maximal 50 %) eine neue Arbeitskraft einstellen und somit Arbeitsverhältnisse begründen,
Ausgenommen von der Förderung sind das AMS, politische Parteien und radikale Vereine.
Solidaritätsprämienmodell
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:Internet: http://www.ams.at/service-unternehmen/personalsuche/geschaeftsstellen/Adressen
Die Zuständigkeit der AMS-Geschäftsstelle richtet sich nach dem Sitz der personaldisponierenden Stelle des Betriebes, in dem die zu fördernden ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind.
Der Antrag ist vor Beginn des Arbeitsverhältnisses der Ersatzarbeitskraft einzubringen.