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Schulveranstaltungshilfe OÖ
Oberösterreich

Die Teilnahme von mindestens einem Kind einer Familie an einer viertägigen Schulveranstaltung in allgemeinsbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen (z. B. Sportwochen, Projektwochen, Fremdsprachenwochen, Schüleraustausch, Wien-Aktion) mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes

Wenn mehr als zwei Kinder bei Schulveranstaltungen teilgenommen haben, erhöht sich die Schulveranstaltungshilfe mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder innerhalb eines Schuljahres.

Hinweis: Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.

Eltern/Elternteile/Pflegeeltern/Adoptiveltern mit schulpflichtigen Kindern in öffentlichen Pflichtschulen, die im Laufe eines Schuljahres an mindestens viertägigen Schulveranstaltungen pro Schuljahr teilnehmen

  • Bestimmte monatliche Familieneinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
    • Sockelbeitrag von monatlich 1.400,00 ist der Gewichtungsfaktor 1,0
    • für 1. Erwachsener im gemeinsamen Haushalt Faktor 1,0
    • für die/den Alleinerziehenden Faktor 1,4
    • für jeden weiteren Erwachsenen Faktor 0,8
    • für jedes unversorgte Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird Faktor 0,5
    • Beispiele: Mutter und Vater oder Mutter und Lebensgefährte mit zwei Kindern 3.392,00 EUR, Alleinerziehende mit einem Kind 2.660,00 EUR zwei Kindern 3.360,00 EUR)
  • Kinder und die Eltern bzw. der Elternteil, mit dem die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben

Schulbeihilfe

  • zweitägige Schulveranstaltungen: 60,00 EUR
  • dreitägige Schulveranstaltungen: 90,00 EUR
  • viertägige Schulveranstaltungen: 120,00 EUR
  • fünf- und mehr als fünftägige Schulveranstaltungen: 150,00 EUR

Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber drei Monate
nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende