Die Teilnahme von mindestens einem Kind einer Familie an einer viertägigen Schulveranstaltung in allgemeinsbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen (z. B. Sportwochen, Projektwochen, Fremdsprachenwochen, Schüleraustausch, Wien-Aktion) mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes
Wenn mehr als zwei Kinder bei Schulveranstaltungen teilgenommen haben, erhöht sich die Schulveranstaltungshilfe mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder innerhalb eines Schuljahres.
Hinweis: Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.
Info: Zusatzförderung "Schulsportwochen 100-er" der WKO möglich.
Voraussetzung für den Erhalt dieser Förderung ist der Nachweis sozialer Bedürftigkeit. Der Antrag kann von der Schule oder von den Eltern gestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 100 Euro pro SchülerIn.