Die Teilnahme von mindestens einem Kind einer Familie an einer viertägigen Schulveranstaltung in allgemeinsbildenden Pflichtschulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und Landwirtschaftlichen Fachschulen (z. B. Sportwochen, Projektwochen, Fremdsprachenwochen, Schüleraustausch, Wien-Aktion) mit mindestens einer Nächtigung außerhalb des Schulstandortes
Wenn mehr als zwei Kinder bei Schulveranstaltungen teilgenommen haben, erhöht sich die Schulveranstaltungshilfe mit der Anzahl der teilnehmenden Kinder innerhalb eines Schuljahres.
Hinweis: Sollte ein Kind in einem Schuljahr mehrere Schulveranstaltungen absolviert haben, wird empfohlen, den Zuschuss für den längeren dieser Aufenthalte zu beantragen.
Eltern/Elternteile/Pflegeeltern/Adoptiveltern mit schulpflichtigen Kindern in öffentlichen Pflichtschulen, die im Laufe eines Schuljahres an mindestens viertägigen Schulveranstaltungen pro Schuljahr teilnehmen
- Bestimmte monatliche Familieneinkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
- Sockelbeitrag von monatlich 1.400,00 ist der Gewichtungsfaktor 1,0
- für 1. Erwachsener im gemeinsamen Haushalt Faktor 1,0
- für die/den Alleinerziehenden Faktor 1,4
- für jeden weiteren Erwachsenen Faktor 0,8
- für jedes unversorgte Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird Faktor 0,5
- Beispiele: Mutter und Vater oder Mutter und Lebensgefährte mit zwei Kindern 3.392,00 EUR, Alleinerziehende mit einem Kind 2.660,00 EUR zwei Kindern 3.360,00 EUR)
- Kinder und die Eltern bzw. der Elternteil, mit dem die Kinder im gemeinsamen Haushalt leben, müssen ihren ordentlichen Wohnsitz in Oberösterreich haben
Schulbeihilfe
- zweitägige Schulveranstaltungen: 60,00 EUR
- dreitägige Schulveranstaltungen: 90,00 EUR
- viertägige Schulveranstaltungen: 120,00 EUR
- fünf- und mehr als fünftägige Schulveranstaltungen: 150,00 EUR
Amt der OÖ. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Familienreferat
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-187 22
Fax: 0732/77 20-21 17 87
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at bzw. www.familienkarte.at
Der Antrag ist nach Durchführung der Schulveranstaltung/en, für die die Beihilfe beantragt wird, spätestens aber drei Monate
nach Ende des laufenden Schuljahres (31.10.), zu stellen.