Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind z. B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen, jeweils mit mindestens viertägiger Dauer.
Hinweis: Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z. B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.