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2014-03-12 17:19:00
SchülerInnenunterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Teilnahme an Schulveranstaltungen im Sinne der Schulveranstaltungenverordnung 1995. Das sind z. B. Skikurse, Sport- und Projektwochen oder eine Teilnahme an Sprachreisen, jeweils mit mindestens viertägiger Dauer.

Hinweis: Schulveranstaltungen mit einer geringeren Dauer (z. B. Lehrausgänge, Exkursionen, Wandertage bzw. jene, die am Schulstandort stattfinden) können nicht finanziell unterstützt werden.

SchülerInnen an/am

  • allgemein bildenden höheren Schulen
  • berufsbildenden mittleren Schulen (BMS, ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fachschulen und Forstfachschulen)
  • berufsbildenden höheren Schulen (BHS, einschließlich höhere land- und forstwirtschaftliche Schulen)
  • höheren Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind

Die/der SchülerIn ist:

  • österreichische/r StaatsbürgerIn oder gleichgestellt
  • sonstige/r Staatsangehörige/r oder staatenlos, wenn zumindest ein Elternteil in Österreich mindestens fünf Jahre hindurch einkommenssteuerpflichtig war und in Österreich den Mittelpunkt seiner Lebensbeziehungen hatte.
  • sozial bedürftig (wird anhand von Einkommen, Familienstand und Familiengröße ermittelt) zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    Eine Orientierungshilfe bietet der Schulbeihilfenrechner.

Schulbeihilfe

Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, nach dem Familienstand und der Familiengröße und beträgt bis zu 256,00 EUR, höchstens jedoch jenen Betrag, welchen die/der LeiterIn der Schulveranstaltung als Kostenbeitrag der Erziehungsberechtigten festsetzt.

Für SchülerInnen einer allgemeinbildendenden höheren Schule, einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule oder einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, ist die jeweilige Bildungsdirektion zuständig.

Für SchülerInnen folgender Schulen beziehungsweise Anstalten ist das BMBWF zuständig:

  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien V, Spengergasse
  • Höhere Graphische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XIV, Leyserstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XVII, Rosensteingasse
  • Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Wien XX, Wexstraße
  • Höhere Bundeslehr- und Forschungsanstalt für Gartenbau/Schönbrunn
  • Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden
  • Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten
  • Praxisschulen, die einer Pädagogischen Hochschule des Bundes eingegliedert sind

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Tel.: 01/531 20-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.bmbwf.gv.at

Es ist zweckmäßig, den Antrag auf finanzielle Unterstützung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen möglichst vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung zu stellen.
Letzter Termin für das Einreichen des Ansuchens ist der 30.04. des jeweiligen Schuljahres (Schulstempel).

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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