Mitglieder der AK Steiermark
Hinweis: der Bildungsscheck kann auch an die/den EhepartnerIn, eingetragene/n Partner*in oder die Lebensgefährtin/den Lebensgefährten sowie an Kinder (ab dem vollendeten 14. Lebensjahr), für die Familienbeihilfe bezogen wird, übertragen werden.