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2014-03-12 17:17:00
SchülerInnenbeihilfe NÖ
Niederösterreich
  • Schulbesuch der ersten bis fünften Klasse einer AHS
  • Schulbesuch der ersten Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
  • SchülerInnen der 1. bis 5. Klasse AHS
  • SchülerInnen der 1. Klasse einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik
Hinweis: für SchülerInnen einer mittleren oder höheren Schule ab der 10. Schulstufe ist die Bildungsdirektion für NÖ bzw. das Bildungsministerium zuständig.

Die/der SchülerIn muss

  • Österreichische/r StaatsbürgerIn oder EU-BürgerIn sein und ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz in Niederösterreich haben,
  • SchülerInnen, die nicht EU-BürgerInnen oder staatenlos sind und deren Eltern in Österreich durch mindestens fünf Jahre einkommensteuerpflichtig waren und in Österreich den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen hatten, werden österreichischen StaatsbürgerInnen bzw. EU-BürgerInnen gleichgehalten.
  • einen guten Schulerfolg aufweisen (Notendurchschnitt im Jahresabschlusszeugnis nicht über 2,80 und keine Note 5) sowie ein einwandfreies Verhalten an den Tag legen.
  • sozial bedürftig sein (Kriterien sind das Familieneinkommen und die Familiengröße). Die Bedürftigkeit ist als gegeben anzusehen, wenn das Nettoeinkommen der Eltern oder sonstiger Unterhaltspflichtiger 1.000,00 EUR (ohne Familienbeihilfe) monatlich nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für ein zweites und jedes weitere Kind um 150,00 EUR pro Monat).

Schulbeihilfe

Nähere Informationen sind beim Amt der NÖ Landesregierung erhältlich.

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Schulen
Tor zum Landhaus
Wiener Straße 54
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-15519
Fax: 02742/9005-13595
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.noe.gv.at

Anträge - Formulare liegen in den Schulen auf - sind bis Ende des jeweiligen Schuljahres (31.12.) beim Amt der NÖ Landesregierung einzubringen.

Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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