Höhe der Grundbeträge (2023, werden jährliche angepasst):
- Schulbeihilfe: jährlich 1.608,00 EUR
- Heimbeihilfe: jährlich 1.964,00 EUR
- Fahrtkostenbeihilfe: jährlich 150,00 EUR (nur wenn Heimbeihilfe zuerkannt wurde)
- Besondere Schulbeihilfe: monatlich 1.018,00 EUR
Bei verehelichten Schülerinnen, deren EhepartnerInnen bzw. eingetragenen PartnerInnen keine Einkünfte beziehen, erhöht sich die besondere Schulbeihilfe um monatlich 476,00 EUR sowie für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere 180,00 EUR monatlich.
Die Grundbeträge der Schul- und Heimbeihilfe erhöhen sich bei Vorliegen der im Schülerbeihilfengesetz 1983 genannten besonders berücksichtigungswürdigen Umstände und vermindern sich um die zumutbare Unterhaltsleistung der leiblichen Eltern bzw. der Ehegattin/des Ehegatten (bzw. der/des eingetragenen Partnerin/s) der Schülerin/des Schülers sowie einen Anteil der Bemessungsgrundlage des eigenen Einkommens der Schülerin/des Schülers.
Beispiel: Erhöhung des Grundbetrages für die Schulbeihilfe durch einen vierjährigen Selbsterhalt des Schülers/der Schülerin vor Schulbeginn auf maximal 2.442,00 EUR jährlich.
Bei Schulen für Berufstätige mit modularer Unterrichtsorganisation ergeben sich Verminderungen oder Erhöhungen außerdem aus der Über- oder Unterschreitung der durchschnittlichen Gesamtwochenstundenanzahl.