Die Antragsfrist endet am 31.12. des betreffenden Schuljahres.
Bei späterer Einbringung des Antrages tritt eine Kürzung der Beihilfe ein.
An Schulen für Berufstätige ist für jedes Semester ein eigener Antrag zu stellen (ein Semester entspricht hier einer Schulstufe). Die Anträge müssen für das Wintersemester bis spätestens 31.12. und für das Sommersemester bis spätestens 31.05. eingebracht werden.
Der Antrag auf Besondere Schulbeihilfe für berufstätige SchülerInnen einer höheren Schule für Berufstätige im Maturajahr ist jedenfalls zeitgerecht vor dem Termin der abschließenden Prüfung zu stellen.
Die Anträge auf Schul- und/oder Heimbeihilfe und auf besondere Schulbeihilfe können online oder in Papierform gestellt werden.
Für minderjährige SchülerInnen ist der Antrag von den Erziehungsberechtigten zu stellen.
Den Bearbeitungsstatus Ihres des Antrages kann unter status.schuelerbeihilfe.at abgefragt werden.
Im Sinne der Digitalisierung wird darauf hingewiesen, dass die elektronische Einbringung des Antrages (Online-Antrag) zu einer kürzeren Bearbeitungszeit führt.