Weiterbildung von gering qualifizierten und älteren Arbeitskräften:
a) Arbeitskräfte, die höchstens die Pflichtschule abgeschlossen haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
- höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z. B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
- Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
- fachliche Spezialisierung
- Sicherung der Beschäftigung für die Dauer von mindestens sechs Monaten
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
- Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
b) Weibliche Arbeitskräfte, die eine Lehre oder eine Berufsbildende mittlere Schule abgeschlossen haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
- höhere Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindestens 10 %)
- Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz
- Erleichterung des Wiedereinstiegs nach einer familiär bedingten Berufsunterbrechung
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z. B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
- Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
- fachliche Spezialisierung (nach Vollendung des 45. Lebensjahres)
c) Arbeitskräfte, die das 45. Lebensjahr vollendet und eine höhere Ausbildung als Pflichtschule haben
Die Weiterbildung trägt mindestens zu einem dieser Ziele bei:
- Übernahme alternsgerechter Tätigkeiten am selben Arbeitsplatz
- Wechsel auf alternsgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
- Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
- fachliche Spezialisierung
- Verbesserung von Basiskompetenzen (z. B. Deutschkenntnisse, Computerkenntnisse)
Hinweis: NICHT förderbar sind folgende Personen:
- UnternehmenseigentümerInnen
- Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
- Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis: BeamtInnen und Beamte oder Arbeitskräfte in definitiv gestellten Arbeitsverhältnissen
- Lehrlinge
- Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern, für die der Sozial- und Weiterbildungsfonds eine Förderung der Weiterbildung vorsieht.
Hinweis: NICHT förderbar sind folgende Aus- und Weiterbildungen:
- Ordentliche Studien und postgraduale Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen sowie an sonstigen von diesen Einrichtungen angebotene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die länger als sechs Monate bis zum Abschluss dauern oder sich an Führungskräfte richten
- Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
- Reine Produktschulungen
- Nicht arbeitsmarktorientierte Kurse
- Reines Anlernen einfacher Tätigkeiten
- Standardausbildungsprogrammen im Sinne einer für die MitarbeiterIinnen des Unternehmens verbindlichen Grundausbildung
Kurse, die als reine Online-Kurse zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden, auch wenn punktuelle Betreuung dabei angeboten wird
- Kurse betriebsspezifischer Schulungseinrichtungen
- Kurse im Ausland, wenn eine Vor-Ort-Prüfung nicht gewährleistet werden kann
- Unternehmensinterne Live-Online-Kurse, bei denen das AMS keinen Einstiegslink samt Passwort vor Kursbeginn erhalten hat, um die Teilnahme überprüfen zu können
- Individual-Coaching
- Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter – außer, diese Kurse stehen in direktem Zusammenhang mit der entsprechenden beruflichen Tätigkeit im Unternehmen
- Ausbildungen, die im Rahmen der "Förderung der Höherqualifizierung von Beschäftigten im Bereich soziale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse" förderbar sind
- Ausbildungen, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz beim Förderungsnehmer stehen