Externe Weiterbildungsmaßnahmen zur Höherqualifzierung von MitarbeiterInnen, Lehrlingen und UnternehmerInnen in den Themenfeldern
- Digitalisierung
- Internationalisierung
Um den Anforderungen einer digitalisierten Arbeitswelt und globalisierten Wirtschaft gerecht zu werden, benötigen MitarbeiterInnen, Lehrlinge und UnternehmerInnen teilweise neue Kompetenzen. Dazu zählen der Umgang mit neuen Technologien ebenso wie persönliche Fertigkeiten wie z. B. das Arbeiten mit virtuellen/gemischten Teams in internationalen Geschäftsbeziehungen.
Konkret gefördert werden externe Weiterbildungsmaßnahmen für betriebliche Kompetenzen im Bereich
- Digitalisierung, wie z. B. technische Höherqualifizierungen, Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien, Sicherheit/Datenschutz/Datenmanagement, Führung/Resilienz/Organisationsentwicklung, Personalmanagement/Personalentwicklung, Qualitätsmanagement/Wissensmanagement, Logistik
- Internationalisieurng, wie z. B. Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, Projektmanagement, Marketing, Vertrieb
NICHT gefördert werden:
- Teilnahme an Tagungen, Symposien sowie Kongressen und Konferenzen
- Kosten der dualen Lehrausbildung
- Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten während der Weiterbildung
- KMU (Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bis zu 249 MitarbeiterInnen) in der Steiermark, welche durch externe Weiterbildung zum Kompetenzerwerb und zur Höherqualifizierung ihrer MitarbeiterInnen und Lehrlinge im Bereich Digitalisierung und Internationalisierung beitragen möchten
- Handelt es sich bei einem der/dem TeilnehmerIn um die/den UnternehmerIn selbst, darf neben der selbstständigen Tätigkeit keiner unselbständigen Beschäftigung nachgegangen werden, die über das Maß der Geringfügkeit hinausgeht.
- Unternehmen innerhalb der SFG-Zielgruppe
- Das Förderansuchen muss VOR Beginn des Projektes eingereicht werden.
- Die Qualifzierung muss von einer von der SFG zertifizierten Schulungseinrichtung durchgeführt werden.
- Geförderte Bildungsmaßnahme muss über die betriebsübliche Aus-/Weiterbildung hinausgehen
- Ausbildungen im Mindestmaß von drei Tagen mit jeweils acht Unterrichtseinheiten (=24 Einheiten à 45 Minuten)
- Es können nur Kosten gefördert werden, die nach dem Einlangen des Ansuchens anfallen.
Qualifizierungsförderung
- maximal 50 % der anrechenbaren Projektkosten (Weiterbildungsmaßnahmen) nach folgendem Schlüssel:
- 30 % Basisförderung
- + 10 % Gründungs-Bonus für Unternehmen, die ihre erste bestehende Gewerbeberechtigung innerhalb der letzten fünf Jahre aktiviert haben
- + 10 % Arbeitgeber-Bonus für Unternehmen, die bis zu sechs Monate vor Antragsstellung erstmalig eine/n MitarbeiterIn über die Geringfügigkeitsgrenze angestellt haben.
- maximale Förderhöhe pro Antrag beträgt 2.500,00 EUR
- Es können pro Ansuchen mehrere MitarbeiterInnen, Lehrlinge, UnternehmerInnen angegeben werden sowie mehrere Weiterbildungen.
- Unternehmen können die Förderung zweimal pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Steirische WirtschaftsförderungsgesmbH SFG
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
Tel.: 0316/7093-0
Fax: 0316/7093-93
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontakt:
Alexandra Fleischhacker
Tel.: 0316/7093-378
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.sfg.at
Der Förderungsantrag muss VOR Beginn der Weiterbildungsmaßnahme eingereicht werden.