Fahrtkostenzuschuss für ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig (täglich oder mehrmals wöchentlich) zwischen ihrem Hauptwohnsitz in NÖ und ihrer Arbeitsstätte pendeln und dafür finanzielle Aufwendungen zu tragen haben.
Maßgebend für die Berechnung der NÖ Pendlerhilfe ist die kürzeste Entfernung zwischen Wohnsitz (nächstgelegener Haupt- oder Nebenwohnsitz) und Arbeitsstätte. Die Ermittlung der Wegstrecke erfolgt mit einer für die Abteilung Arbeitsmarkt angepassten Version des Routenplaners anachb.at.
ArbeitnehmerInnen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu ihrer Arbeitsstätte pendeln und eine personenbezogene Jahreskarte haben, bekommen einen „ÖKO-Bonus" in der Höhe von 20 % der berechneten Höhe der NÖ Pendlerhilfe.