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date time
2014-03-12 16:07:00
PendlerInnenbeihilfe für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge Stmk
Steiermark

Fahrtkosten für

  • steirische ArbeitnehmerInnen für regelmäßige Arbeitswege (Tages- und WochenpendlerInnen)
  • Personen, die eine Umschulung gemacht haben
  • Lehrlinge, die während der Berufschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen konnten
  • Steirische ArbeitnehmerInnen für regelmäßige Arbeitswege (Tages- und WochenpendlerInnen)
  • Personen, die eine Umschulung gemacht haben
  • Lehrlinge, die während der Berufsschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen konnten
  • Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes in der Steiermark
  • Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe maximal 35.000,00 EUR (+ Erhöhungsbeitrag pro versorgungspflichtigem Kind um 3.500,00 EUR)
  • Einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 km
  • Hin- und Rückfahrt bei TagespendlerInnen mindestens zwei mal pro Woche, bei WochenpendlerInnen mit Zweitwohnsitz mindestens zwei Mal pro Monat
  • Kein Anspruch auf Freifahrt
  • kein vom Dienstgeber unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel
  • Hinweis: PendlerInnen, die den Freifahrtanspruch nicht nutzen konnten, müssen dies nachweisen!

PendlerInnenbeihilfe

gestaffelt nach Jahreseinkommen und Entfernung zwischen 90,00 EUR und 389,00 EUR pro Jahr, z. B.

  • bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 13.040,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
    • 25 bis 49 km: 194,00 EUR
    • 50 bis 74 km: 286,00 EUR
    • ab 75 km: 389,00 EUR
  • bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 19.330,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
    • 25 bis 49 km: 140,00 EUR
    • 50 bis 74 km: 205,00 EUR
    • ab 75 km: 286,00 EUR
  • bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 25.510,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
    • 25 bis 49 km: 113,00 EUR
    • 50 bis 74 km: 124,00 EUR
    • ab 75 km: 157,00 EUR
  • bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 35.000,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
    • 25 bis 49 km: 92,00 EUR
    • 50 bis 74 km: 108,00 EUR
    • ab 75 km: 124,00 EUR

Projekt von Land und Arbeiterkammer Steiermark

Abwicklung:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Kennwort: "PendlerInnenbeihilfe"
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 057799/2800
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://stmk.arbeiterkammer.at

Antragstellung vom 01.01. bis spätestens 31.12. des Folgejahres.

Die PendlerInnenbeihilfe wird grundsätzlich rückwirkend für das Vorjahr gewährt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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