Drucken
PendlerInnenbeihilfe für ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge Stmk
Steiermark
Fahrtkosten für
- steirische ArbeitnehmerInnen für regelmäßige Arbeitswege (Tages- und WochenpendlerInnen)
- Personen, die eine Umschulung gemacht haben
- Lehrlinge, die während der Berufschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen konnten
- Steirische ArbeitnehmerInnen für regelmäßige Arbeitswege (Tages- und WochenpendlerInnen)
- Personen, die eine Umschulung gemacht haben
- Lehrlinge, die während der Berufsschule im Internat gewohnt haben oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen konnten
- Hauptwohnsitz während des Beantragungszeitraumes in der Steiermark
- Jahresbruttoeinkommen ohne Familienbeihilfe maximal 31.800,00 EUR (+ Erhöhungsbeitrag pro versorgungspflichtigem Kind um 3.180,00 EUR)
- Einfache Entfernung zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort mindestens 25 km
- Hin- und Rückfahrt bei TagespendlerInnen mindestens drei mal pro Woche, bei WochenpendlerInnen mit Zweitwohnsitz mindestens zwei Mal pro Monat
- Kein Anspruch auf Freifahrt
- kein vom Dienstgeber unentgeltlich zur Verfügung gestelltes Transportmittel
- Hinweis: PendlerInnen, die den Freifahrtanspruch nicht nutzen konnten, müssen dies nachweisen!
PendlerInnenbeihilfe
gestaffelt nach Jahreseinkommen und Entfernung zwischen 90,00 EUR und 389,00 EUR pro Jahr, z. B.
- bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 13.040,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
- 25 bis 49 km: 194,00 EUR
- 50 bis 74 km: 286,00 EUR
- ab 75 km: 389,00 EUR
- bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 19.330,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
- 25 bis 49 km: 140,00 EUR
- 50 bis 74 km: 205,00 EUR
- ab 75 km: 286,00 EUR
- bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 25.510,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
- 25 bis 49 km: 113,00 EUR
- 50 bis 74 km: 124,00 EUR
- ab 75 km: 157,00 EUR
- bei einem Jahresbruttoeinkommen bis zu 31.800,00 EUR und bei einer einfachen Entfernung von
- 25 bis 49 km: 92,00 EUR
- 50 bis 74 km: 108,00 EUR
- ab 75 km: 124,00 EUR
Projekt von Land und Arbeiterkammer Steiermark
Abwicklung:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark
Kennwort: "PendlerInnenbeihilfe"
Hans-Resel-Gasse 8-14
8020 Graz
Tel.: 057799/2800
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://stmk.arbeiterkammer.at
Antragstellung vom 01.01. bis spätestens 31.12. des Folgejahres
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende