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2014-03-12 15:29:00
Lehrlingsbeihilfe des Landes Stmk
Steiermark

Absolvierung einer Lehre durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt für Lehrlinge im Alter zwischen 15-25 Jahren

  • Erziehungsberechtigte des Lehrlings/Jugendlichen, in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen
  • Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen
  • Der Lehrling/Jugendliche muss zwischen 15 und 25 Jahren alt sein
  • Der ordentliche Wohnsitz muss sich seit mindestens einem Jahr in der Steiermark befinden
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung darf 900,00 EUR nicht überschreiten
  • aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
  • Das jährliche Familieneinkommen darf 26.500,00 EUR nicht übersteigen. Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze für das Familieneinkommen um:
    • 1.500,00 EUR pro Kinder, für das Familienbeihilfe bezogen wird
    • 2.500,00 EUR für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihillfe bezogen wird
    • 3.000,00 EUR, wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Familienquartier wohnt

Lehrlingsbeihilfe

Zwischen 70,00 EUR und 700,00 EUR jährlich

Amt der Steirischen Landesregierung
Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration
Burggasse 9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/

Anträge können vom 01.01. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres eingebracht werden.

Es ist für jedes Kalenderjahr der Lehrzeit ein gesonderter Antrag einzureichen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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