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Lehrlingsbeihilfe des Landes Stmk
Steiermark
Absolvierung einer Lehre durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt für Lehrlinge im Alter zwischen 15-25 Jahren
- Erziehungsberechtigte des Lehrlings/Jugendlichen, in lehrähnlichen Ausbildungs- oder Dienstverhältnissen
- Lehrlinge/Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen Haushalt führen
- Der Lehrling/Jugendliche muss zwischen 15 und 25 Jahren alt sein
- Der ordentliche Wohnsitz muss sich seit mindestens einem Jahr in der Steiermark befinden
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung darf 900,00 EUR nicht überschreiten
- aufrechter Lehr- oder Ausbildungsvertrag im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG)
- Das jährliche Familieneinkommen darf 26.500,00 EUR nicht übersteigen. Für weitere versorgungspflichtige Kinder erhöht sich die Grenze für das Familieneinkommen um:
- 1.500,00 EUR pro Kinder, für das Familienbeihilfe bezogen wird
- 2.500,00 EUR für jedes behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihillfe bezogen wird
- 3.000,00 EUR, wenn der Lehrling in einem Internat, Privat- oder Familienquartier wohnt
Lehrlingsbeihilfe
Zwischen 70,00 EUR und 700,00 EUR jährlich
Amt der Steirischen Landesregierung
Abteilung 11 – Soziales, Arbeit und Integration
Burggasse 9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-5458
Fax: 0316/877-3053
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.verwaltung.steiermark.at/
Anträge können vom 01.01. bis 31.12. des laufenden Kalenderjahres eingebracht werden.
Es ist für jedes Kalenderjahr der Lehrzeit ein gesonderter Antrag einzureichen.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende