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2014-01-11 13:15:00
AK OÖ – Förderprogramm für Diplom-, Doktorats- und Masterarbeiten
Oberösterreich

Abschlussarbeiten von Diplom-, Doktorats- und Masterstudien an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich, die ein mit der AK OÖ abgesprochenes Thema aus dem AK-Themenangebot behandeln

Hinweis: Mit Bachelorarbeiten ist eine Bewerbung um den AK Anerkennungspreis für Bachelorarbeiten sowie für abgeschlossene Diplomarbeiten/Dissertationen/Masterarbeiten oder Abschlussarbeiten, die im Rahmen von Lehrgängen verfasst wurden, eine Bewerbung um den AK-Wissenschaftspreis möglich. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Thema der Arbeit auf die ausgeschriebene Forschungsfrage bezieht.

Diplom-, Doktorats- oder Masterstudium-Studierende an Universitäten und Fachhochschulen in Österreich

Ausgenommen sind MitarbeiterInnen der AK

  • Themenvereinbarung mit der AK OÖ aus dem AK Themenangebot
  • Information der AK OÖ über die/den Betreuerin der Abschlussarbeit von Seiten der Universität/FH
  • Vorlage eines schriftlichen Konzepts  (Ziele, Fragestellungen, methodische Vorgangsweise und zeitlicher Ablauf)
  • Erwünscht (aber nicht unbedingte Voraussetzung) ist die AK OÖ-Mitgliedschaft der Bewerberin/des Bewerbers bzw. Mitgliedschaft eines Elternteils. Die Mitgliedschaft bei der Arbeiterkammer Oberösterreich kann sich dabei auf eine aktuelle Berufstätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin beziehen oder auf eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit vor Beginn beziehungsweise während des Studiums.

Maximal 1.100,00 EUR in Form eines Stipendiums

  • Am Beginn (nach positiver Begutachtung des Konzepts) werden 220,00 EUR ausbezahlt,
  • der Rest (bis zu 880,00 EUR) nach Abgabe und Bewertung der fertigen Arbeit durch die/den zuständige/n AK-BetreuerIn. Die Bewertung der Arbeit entscheidet über die Höhe der Förderung.
  • (Mit-)Finanzierung etwaiger Erhebungskosten: Die Abgeltung von Erhebungskosten erfolgt je nach Vereinbarung oder dem Stand der Bearbeitung.

Hinweis: Für die von der AK erhaltene Förderung ist keine Steuer zu zahlen. Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, dass Stipendien für Abschlussarbeiten an Universitäten und Fachhochschulen nicht als Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetzes gelten. Voraussetzung dafür ist, dass die Durchführung der Arbeiten nicht in Form eines Dienstvertrags oder Werkvertrags erfolgt und die Summe dieser Zuschüsse im Kalenderjahr nicht höher ist als die jährliche Höchststudienbeihilfe für SelbsterhalterInnen nach dem Studienbeihilfengesetz.

Kammer für Arbeiter und Angestelle OÖ
Wirtschafts-, Sozial- und Gesellschaftspolitik
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Tel.: 050/6906-2436
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at

Nähere Informationen sind bei der AK OÖ erhältlich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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