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2014-01-11 13:13:00
AK OÖ – AK-Bildungsbonus
Oberösterreich

Kurse des AK-Bildungsprogramms in den Bereichen EDV, Fremdsprachen, berufliche Grundqualifikationen, Persönlichkeitsbildung etc.
Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI, Volkshochschulen sowie FAB Organos mit dem AK-Logo gekennzeichnet.

Gefördert werden jene Kurse, deren Kursbeginn innerhalb der angeführten Förderperiode der jeweiligen Bildungseinrichtung liegt:

  • BFI: 01.07.2024 bis 30.06.2025
  • FAB Organos: 01.09.2024 bis 31.08.2025
  • WIFI: 01.08.2024 bis 31.07.2025
  • VHS OÖ und VHS Wels: 01.07.2024 bis 30.06.2025
  • VHS Linz: 01.08.2024 bis 31.07.2025

Zusätzlich ist mit der AK-Leistungskarte im BFI, in den Volkshochschulen und bei FAB Organos eine Ermäßigung von 10 % (maximal 100,00 EUR) möglich.

Finanzielle Unterstützung gibt es auch für AK-Mitglieder, die ausgewählte Weiterbildungen im Gesundheits- und Sozialbereich machen. Sie erhalten dafür 20 % Ermäßigung bis maximal 200,00 EUR zusätzlich zum AK-Bildungsbonus. Für das Nachholen von Berufsabschlüssen und Zusatzprüfungen erhalten AK-Mitglieder am BFI Oberösterreich zusätzlich 25 % Ermäßigung bis maximal 250,00 EUR, ebenfalls zusätzlich zum AK-Bildungsbonus.

Die Kurse von der AK sind meist auch im Rahmen des oö. Bildungskontos förderbar: oö. ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich können nach erfolgreichem Abschluss einer berufsbezogenen Weiterbildung nochmals zwischen 30 und 60 % der tatsächlich angefallenen Kurskosten als Förderung beantragen.

AK OÖ-Mitglieder (PensionistInnen ausgenommen)

  • Besuch eines Kurses aus dem AK-Bildungsprogramm (Diese Kurse sind in den Programmheften von BFI, WIFI, Volkshochschulen und FAB Organos mit dem AK-Logo gekennzeichnet.)
  • Mitgliedschaft bei der AK OÖ (Stichtag ist 01.07. des jeweiligen Kalenderjahres)
  • Erfolgreicher Abschluss des besuchten Kurses (=mindestens 75 % Anwesenheit im Kurs)
  • Kurskosten wurden selbst (privat) getragen

Bildungsbonus

40 % der Kurskosten bis maximal 150,00 EUR pro Kursjahr (Förderperiode)

Hinweis: Eventuell verbleibende Restguthaben können im laufenden Kursjahr noch für weitere Kurse eingelöst werden.

AK-Kurse werden in der Regel auch durch die AK-Leistungskarte und das oö. Bildungskonto gefördert.

Zusätzlich zum Bildungsbonus gibt es mit der AK-Leistungskarte im BFI OÖ und in den Volkshochschulen noch zehn % Ermäßigung (maximal 100,00 EUR).

Arbeiterkammer Oberösterreich
Volksgartenstraße 40
4020 Linz
Tel.: 050/6906-0
Fax: 050/6906-2860
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://ooe.arbeiterkammer.at
Kontakt:
Gerald Mayr
Tel.: 050/6906-2633

Der Bildungsbonus ist erhältlich entweder zu Kursbeginn direkt im jeweiligen Kurs bei der Kursleitung oder kann heruntergeladen bzw. angefordert werden.

Abgabe des ausgefüllten AK-Bildungsbonus nach erfolgreichem Abschluss der Kurses bei der/dem KursleiterIn, die/der den Bildungsbonus an die AK zur Verrechnung weiterleitet.

Der AK-Bildungsbonus ist innerhalb der jeweiligen Förderperiode des Kursanbieters einzureichen. Über diesen Zeitraum hinausgehende Kurse werden unter Berücksichtigung eines angemessenen Zeitraums individuell abgerechnet.

Hinweis: Eventuelle Restguthaben verfallen danach ausnahmslos.

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