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2014-03-12 14:19:00
Internationalisierungsprogramm für Studierende (IPS) OÖ
Oberösterreich

Absolvierung von Auslandsstudienaufenthalten, Teilnahme an Austauschprogramen (z. B. Erasmus und Joint-Study) postgradualen Studien, Forschungsaufenthalten für Master- und Diplomarbeiten sowei Dissertationen, Lehrgängen, Summer Schools oder Praktika von Studierenden und Absolventinnen oö. Universitäten und (Fach)Hochschulen im nicht-deutschsprachigen Ausland im Ausmaß von maximal zehn Monaten (und mindestens zehn Tagen)

Oberösterreichische Studierende mit bestehender Zulassung zu einem ordentlichen Studium an folgenden Hochschulen:

  • Johannes Kepler Universität (JKU)
  • Fachhochschule Oberösterreich (FH OÖ)
  • Pädagogische Hochschule Oberösterreich (PHOÖ)
  • Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz (PPHDL)
  • andere Universitäten und Hochschulen in Oberösterreich oder

AbsolventInnen mit einem erfolgreich abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudium an den genannten Hochschulen

  • zum Zeitpunkt der Antragstellung: durchgehender Hauptwohnsitz in Oberösterreich seit mindestens einem Jahr
  • erfolgreiche Absolvierung von mindestens zwei Studiensemestern zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthalts (ausgenommen Pflichtpraktika: hier ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens einem Semester erforderlich)
  • fachliche Befürwortung des Antrages durch das Auslandsbüro der JKU bzw. des jeweiligen International Office der FH OÖ Fakultäten, PHOÖ und PPHDL
  • StudentInnen und AbsolventInnen anderer oö. Universitäten und Hochschulen: es ist zusätzlich das Empfehlungsschreiben einer betreuenden Fachprofessorin bzw. eines betreuenden Fachprofessors und Nachweis eines positiven Studienerfolgs vorzuglegen
  • Nachweis eines zumutbaren Eigenmittelanteiles (mindestens 10 % der Kosten)
  • Abgabe einer Verpflichtungserklärung durch den/die FörderwerberIn, den Auslandsaufenthalt, Lehrgang oder das Praktikum zur Gänze zu absolvieren bzw. im Falle des Nichtantritts oder eines Abbruches die Fördermittel ganz bzw. anteilsmäßig rückzuerstatten.
  • Nach Beendigung des Auslandsaufenthalts ist binnen vier Wochen ein schriftlicher Erfahrungsbericht sowie eine Bestätigung über den Zeitraum des durchgeführten Praktikums, Studien- bzw. Forschungsaufenthalts oder Lehrgangs zu übermitteln.

Barzuschuss und Reiskostenzuschuss

  • Barzuschuss durch das Land OÖ in Höhe von bis zu 100,00 EUR pro Monat für maximal zehn Monate.
  • Reisekostenzuschüsse in der Höhe von maximal 240,00 EUR für europäische Länder und maximal 480,00 EUR für außereuropäische Länder. Die Reisekostenzuschüsse orientieren sich an den Sätzen für StudienbeihilfenbezieherInnen, die ein Auslandsstudium betreiben.
  • Die geförderte Mindestdauer eines Auslandsaufenthaltes beträgt zehn Tage, wofür ein Barzuschuss in Höhe einer halben Monatsrate, in der Höhe von 50,00 EUR gewährt wird.
  • Der maximale Förderungsbetrag seitens des Landes OÖ inklusive Reisekostenzuschuss beträgt 1.480,00 EUR pro FörderwerberIn

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-15121
Fax: 0732/7720-211785
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

Abwicklung/Antragstellung:
Einreichstelle für Studierende der Johannes-Kepler-Universität:

  • Auslandsbüro der Johannes-Kepler-Universität, Altenberger Str. 69, 4040 Linz
    Tel.: 0732/24 68-3291

Einreichstelle für Studierende der Fachhochschulen OÖ:

  • FH OÖ Studienbetriebs GmbH, Fakultät für Wirtschaft & Management, Wehrgrabengasse 1-3, 4400 Steyr
    Tel.: 050804/33501
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einreichstellen für Studierende der Pädagogischen Hochschulen:

  • Pädagogische Hochschule OÖ, Kaplanhofstraße 40, 4020 Linz
    Tel.: 0732/7470-7090
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz, Salesianumweg 3, 4020 Linz
    Tel.: 0732/772666-4347
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Einreichstelle für Studierende an anderen oö. Universitäten und Hochschulen:

  • Amt der OÖ Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft und Forschung
    Tel.: 0732/7720-15121
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  • Anträge müssen grundsätzlich vor Antritt des Auslandsaufenthalts gestellt werden. Anträge auf Verlängerung des Aufenthalts auf bis zu zehn Monate können auch während des Aufenthalts, aber müssen jedenfalls vor Ablauf der ursprünglich bewilligten Aufenthaltsdauer gestellt werden.
  • Anträge können bei den zuständigen Einreichstellen eingebracht werden und werden von diesen jeweils zum 01.02., 01.04., 01.06. und 15.11. des Kalenderjahres an das Land OÖ weitergeleitet.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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