Berufliche Weiterbildung von Personen, die aufgrund der Insolvenz der ehemaligen Arbeitgeberin/des ehemaligen Arbeitgebers ihren Arbeitsplatz verloren haben und mit AMS-Bewilligung in die Insolvenzstiftung aufgenommen wurden.
Das Land OÖ übernimmt maximal 40 % der entstehenden Kosten.