Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Werkmeisterschule)
Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz
- zumindest einjährige Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Bau-Holz bei Kursbeginn
- Der Kurs mus bei einem Ausbildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z. B. BFI, WIFI, VHS) besucht worden sein
Kursunterstützung
- Zuschüsse bis zu 50 % der tatsächlichen Kurskosten (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel) bis maximal 400,00 EUR
- Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z. B. Quartier- oder Fahrtkosten (z. B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal jedoch in der Höhe von 100,00 EUR, gewährt.
- Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von 400,00 EUR kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden.
Gewerkschaft Bau-Holz
Bundessekretariat
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel.: 01/534 44-59
Fax: 01/534 44-59900
Kontakt:
Mario Bartl
Tel.: 01/534 44-59305
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Internet: http://www.bau-holz.at
Anträge müssen bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses eingebracht werden.