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2014-03-12 13:42:00
Gewerkschaft Bau-Holz – Bildungsförderung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (z. B. Werkmeisterschule, Bauhandwerkschule)

Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz

  • zumindest einjährige Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft Bau-Holz bei Kursbeginn
  • Der Kurs mus bei einem Ausbildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z. B. BFI, WIFI, VHS) besucht worden sein

Kursunterstützung

  • Zuschüsse bis zu 50 % der tatsächlichen Kurskosten (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel) bis maximal 400,00 EUR
  • Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z. B. Quartier- oder Fahrtkosten (z. B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal jedoch in der Höhe von 100,00 EUR, gewährt.
  • Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von 400,00 EUR kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden.

Gewerkschaft Bau-Holz
Bundessekretariat
Johann-Böhm-Platz 1
1020 Wien
Tel.: 01/534 44-59
Fax: 01/534 44-59900
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bau-holz.at
Kontakt:
Tel.: 01/534 44-59305
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder fsg@fsg-bau-holz.a

GBH-Landesorganisationen

Anträge müssen bis spätestens ein Jahr nach Abschluss des Kurses eingebracht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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