Zur Erlangung eines Arbeitsplatzes bzw. bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder zur Sicherung eines Arbeitsplatzes können Kosten für
- externe Schulungen,
- Weiterbildungen oder
- Arbeitserprobungen
übernommen werden, sofern sie nicht von anderen Kostenträgern (zum Beispiel vom Arbeitsmarktservice) oder vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin finanziert werden.
Nichtbehinderungsbedingte Schulungskosten zur Sicherung eines Arbeitsplatzes können bis zu 50 % ersetzt werden.
Menschen mit Behinderung
Kosten für externe Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobungen dürfen nicht von anderen Kostenträgern (zum Beispiel vom Arbeitsmarktservice) oder vom Dienstgeber oder der Dienstgeberin finanziert werden.
Qualifizierungsförderung
Detaillierte Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.
Nicht behinderungsbedingte Schulungskosten werden im Ausmaß von 50 % der getätigten Ausgaben ersetzt, ansonsten voller Kostenersatz.
Sozialministeriumsservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at
Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.
Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0
Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.