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date time
2014-03-12 13:30:00
Förderung von Schulungskosten für Menschen mit Behinderung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • behinderungsbedingte Umschulung, eine berufsbegleitende Schulung oder Aus- und Weiterbildungen sowie für ein Orientierungs- und Mobilitätstraining können nur insoweit übernommen werden, als diese behinderungsbedingt notwendig zur Beruflichen Teilhabe sind und nachweislich nicht von anderen Stellen getragen werden.
  • Berufsbegleitende Schulungen und Weiterbildungen sind Umschulungen oder zusätzliche Qualifizierungen, wie z. B. Werkmeisterprüfungsvorbereitungen, Massageausbildungen, Ausbildungen im Rahmen der Digitalisierung etc.
  • Ferner können ein Orientierungs- und Mobilitätstraining, ein Training zur Erlangung von Kommunikations- und lebenspraktischen Fähigkeiten sowie die Erlangung einer Lenkerberechtigung gefördert werden, sofern diese Schulungen zum Antritt oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit unbedingt notwendig erscheinen.

Nicht gefördert werden können:

  • Studien und Lehrgänge an Universitäten und Fachhochschulen
  • Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungen
  • Aus- und Weiterbildungen, die im Rahmen der Erwachsenenbildung vom Bund bzw. von den Ländern angeboten werden
  • Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
  • Schulungen, die alle ArbeitnehmerInnenabsolvieren müssen
  • reine Produktschulungen
  • Qualifizierungsmaßnahmen, die im Ausland stattfinden
  • Ausbildungen, bei denen davon auszugehen ist, dass auch mit einem Abschluss kein Vorteil für die Berufsperspektiven der Betroffenen gegeben ist sowie
  • freiwillige nicht berufsbezogene Aus- und Weiterbildungen, die in den Bereich der Liebhaberei bzw. Freizeitbeschäftigung fallen.

Menschen mit Behinderung

  • Schulung/Weiterbildung muss zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit/Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes notwendig sein
  • Kosten für externe Schulungen, Weiterbildungen oder Arbeitserprobungen dürfen nicht von anderen Kostenträgern (zum Beispiel vom Arbeitsmarktservice) oder von der/vom DienstgeberIn finanziert werden.

Qualifizierungsförderung

Detaillierte Informationen über die jeweilige Höhe der Förderung erteilen die Landesstellen des Sozialministeriumservice.

Nicht behinderungsbedingte Schulungskosten werden im Ausmaß von 50 % der getätigten Ausgaben ersetzt, ansonsten voller Kostenersatz.

Sozialministeriumsservice
jeweilige Landesstellen, abrufbar unter:
Internet: http://www.sozialministeriumservice.at

Der Antrag sowie auch die Nachreichung allfälliger Unterlagen sind an die zentrale Poststelle des Sozialministeriumservice in Oberösterreich zu senden, wo eine elektronische Erfassung erfolgt. Der Antrag wird automatisch an die für die/den Antragstellerin zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice weitergeleitet, die auch zukünftig für telefonische oder persönliche Anfragen gerne zur Verfügung steht.

Landesstelle Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel.: 0732/76 04-0

Es kann auch ein Online-Antrag (mit Bürgerkarte oder Handysignatur) eingereicht werden.

Nähere Informationen sind bei der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice erhältlich.

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