Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand. Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierte Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen:
- Zielgruppe 1: Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte Lehrstellensuchende oder TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
- Betrieb bis zu 400,00 EUR pro Monat / 4.800,00 EUR pro Jahr (max. 3 Jahre / bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die Dauer der Ausbildung)
- Ausbildungseinrichtung bis zu 453,00 EUR pro Monat / 5.436,00 EUR pro Jahr (max. 3 Jahre / bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die Dauer der Ausbildung)
- Zielgruppe 2: Über 18-Jährige mit höherer Lehrlingsentschädigung/HilfsarbeiterInnenlohn:
- Betrieb/Ausbildungseinrichtung bis zu 900,00 EUR pro Monat/ 10.800,00 pro Jahr (max. 3 Jahre)
Die Beihilfen werden jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.
Bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.
Zu beachten: Die Ausschöpfung der angeführten Rahmen wird von den einzelnen Landesgeschäftsstellen des AMS unterschiedlich gehandhabt. Informationen zur konkreten Förderhöhe im betreffenden Bundesland sind bei der Förderabteilung der jeweiligen Landesgeschäftsstelle des AMS bzw. der zuständigen Regionalstelle erhältlich.