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date time
2014-03-12 13:29:00
AMS-Förderung der Lehrausbildung
Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol

Lehrausbildung von Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen durch Unternehmen oder Ausbildungseinrichtungen:

  • Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Lehrstellensuchende, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
  • über 18-Jährige mit Qualifikationsmängeln, die ihre Berufs- und Beschäftigungsschance verbessern
  • über 18-jährige SchulabbrecherInnen

Manche Förderungen gibt es nur in bestimmten Bundesländern. Voraussetzungen und Höhe einer Förderung sind nicht in allen Regionen gleich.
Entscheidend dabei sind immer die arbeitsmarktpolitischen Ziele eines Landes oder einer Region.

Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) bzw. dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) berechtigt sind, Lehrlinge bzw. TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation auszubilden.

Ausgenommen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG.

Es sind regional unterschiedliche Förderungsvoraussetzungen möglich! Informationen sind beim zuständigen AMS erhältlich.

Das Unternehmen oder die Ausbildungseinrichtung erhält pauschal einen monatlichen Zuschuss zu Ihren Ausbildungskosten – wie etwa Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand. Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der Integrativen Berufsausbildung (Lehrlingsentschädigung, Personal- und Sachaufwand) in pauschalierte Form ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe kann sich in folgendem Rahmen bewegen:

  • Zielgruppe 1: Mädchen/Frauen in Berufen mit geringem Frauenanteil, Benachteiligte Lehrstellensuchende oder TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation:
    • Betrieb bis zu 400,00 EUR pro Monat / 4.800,00 EUR pro Jahr (max. 3 Jahre / bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die Dauer der Ausbildung)
    • Ausbildungseinrichtung bis zu 453,00 EUR pro Monat / 5.436,00 EUR pro Jahr (max. 3 Jahre / bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung in verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation für die Dauer der Ausbildung)
  • Zielgruppe 2: Über 18-Jährige mit höherer Lehrlingsentschädigung/HilfsarbeiterInnenlohn:
    • Betrieb/Ausbildungseinrichtung bis zu 900,00 EUR pro Monat/ 10.800,00 pro Jahr (max. 3 Jahre)

Die Beihilfen werden jeweils für ein Lehr-/Ausbildungsjahr bewilligt. Sie kann für maximal 3 Jahre gewährt werden.

Bei TeilnehmerInnen an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation kann die Beihilfe für die gesamte Lehrzeit gewährt werden.

Zu beachten: Die Ausschöpfung der angeführten Rahmen wird von den einzelnen Landesgeschäftsstellen des AMS unterschiedlich gehandhabt. Informationen zur konkreten Förderhöhe im betreffenden Bundesland sind bei der Förderabteilung der jeweiligen Landesgeschäftsstelle des AMS bzw. der zuständigen Regionalstelle erhältlich.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Die Förderung ist an ein Beratungsgespräch zwischen AMS und Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung bezüglich der zu fördernden Person gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn vor Aufnahme des Lehr-/Ausbildungsverhältnisses über das eAMS-Konto für Unternehmen mit der zuständigen AMS- Geschäftsstelle Kontakt aufnimmt.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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