Berufsbezogene Weiterbildung und die damit verbundenen Prüfungsgebühren, die
- der Absicherung des bestehenden Arbeitsplatzes dienen und den Wiedereinstieg in eine berufliche Tätigkeit erleichtern (WiedereinsteigerInnen)
- eine erhebliche Qualifikationsverbesserung zur Folge haben und
- eine nachhaltige berufliche Nutzung erwarten lassen und
- in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme (ausgenommen Elternkarenz) ausgeübten Tätigkeit stehen.
Kursmaßnahmen, die in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der während der Maßnahme ausgeübten Tätigkeit stehen, jedoch dem Wechsel in ein anderes Berufsfeld dienen, können nur gefördert werden, wenn
- Maßnahmen Bereich Digitalisierung/IKT absolviert werden, oder
- der Berufswechsel dringend notwendig ist – z. B. Allergien, Berufskrankheiten - und
- nachweislich eine Förderung durch Dritte (AMS, SMS, Krankenkassenträger) abgelehnt wurde.
Generell nicht gefördert werden:
- Maßnahmen die überwiegend dem Eigeninteresse dienen (Hobbykurse)
- Spezialkurse, die auf bestimmte Segmente fokussiert sind (z. B. Systemische Familientherapie, KlangmanagerIn etc.)
- Vorbereitungskurse für die Selbständigkeit (z. B. Unternehmerprüfung – ausgenommen im Rahmen der Vorbereitung zur Meister und Befähigungsprüfung)
- Bildungsmaßnahmen, die Grundkenntnisse vermitteln (z. B. EDV Basiskurse)
- Ausbildungsmaßnahmen, die Grundlagen für die Ausübung eines Berufes sind (z. B. Ausbildung zur/m TätowiererIn, Ausbildung zur/zum medizinischen MasseurIn, Ausbildung zur/zum Immobilienfachfrau/-mann)
- Allgemeine Informationsveranstaltungen, Bildungssymposien
- Bildungsmaßnahmen, für welche die/der AntragstellerIn bereits Förderungen der öffentlichen Hand (EU, Bund, Land, Gemeinde) erhält bzw. beantragt hat
- Studiengänge (Universität, FH)
- akademische Lehrgänge mit formalen akademischen Abschlüssen (z. B. MBA)