75 % der Kurskosten ohne Mehrwertsteuer bis maximal 2.000,00 EUR pro AusbilderIn und Kalenderjahr
Förderungsträger:Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Der Antrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme einzubringen.