Die Übernahme von Lehrlingen in ein reguläres betriebliches Lehrverhältnis, die ihre Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnen haben (Förderart A)
AUSGELAUFEN ist Förderart B: Übernahme nach Insolvenzverfahren
AUSGELAUFEN ist Förderart C: Übernahme nach Betriebsschließung
Förderart A: Übernahme nach ÜBA
Förderungsträger:Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Der Förderantrag (Förderart A) ist binnen drei Monaten nach Absolvierung des ersten Ausbildungsjahres im Unternehmen durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
(Förderarten B, C: AUSGELAUFEN)