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2014-03-12 13:22:00
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Übernahmeprämie für Lehrlinge aus überbetrieblichen Einrichtungen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Die Übernahme von Lehrlingen in ein reguläres betriebliches Lehrverhältnis, die ihre Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnen haben (Förderart A)

AUSGELAUFEN ist Förderart B: Übernahme nach Insolvenzverfahren

AUSGELAUFEN ist Förderart C: Übernahme nach Betriebsschließung

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Förderart A: Übernahme nach ÜBA

  • Die in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung (gemäß §§ 8c, 30, 30b BAG) begonnene Ausbildung wird im selben oder einem verwandten Lehrberuf fortgesetzt mit Anrechnung der gesamten bereits zurückgelegten Lehrzeit
  • Der Lehrling verbleibt mindestens ein Jahr ab Beginn des neuen Lehrverhältnisses bzw. bis zum Ablauf der Weiterbeschäftigungspflicht (gemäß § 18 BAG) im Lehrbetrieb.
  • Die Förderung kann für Lehrlinge mit Übertrittsdatum (Beginn des neuen Lehrverhältnisses) ab 1. August 2013 bis 31. Dezember 2023 in Anspruch genommen werden.
  • Es wird keine AMS-Förderung gemäß der Richtlinie für Beihilfen zur Förderung von Ausbildungsverhältnissen nach den Berufsausbildungsgesetzen (ausgenommen für Mädchen/Frauen in Lehrberufen mit geringem Frauenanteil) in Anspruch genommen.

AUSGELAUFEN ist Förderart B: Übernahme nach Insolvenzverfahren

AUSGELAUFEN ist Förderart C: Übernahme nach Betriebsschließung

  • Einmalprämie von 1.000,00 EUR
  • Die Auszahlung erfolgt nach Absolvierung des ersten Ausbildungsjahres im Unternehmen.

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Der Förderantrag (Förderart A) ist binnen drei Monaten nach Absolvierung des ersten Ausbildungsjahres im Unternehmen durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

(Förderarten B, C:  AUSGELAUFEN)

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