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date time
2014-03-12 13:18:00
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Kostenfreier zweiter und dritter Antritt zur Lehrabschlussprüfung
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Kostenfreier zweiter oder dritter Antritt zur Lehrabschlussprüfung (derzeit beträgt Prüfungstaxe 100,00 EUR pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten)
Nach einer negativen Lehrabschlussprüfung werden die Prüfungskosten und allfällige Materialkosten ersetzt.

Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung beim ersten bzw. zweiten Antreten nicht bestanden haben

  • Es gelten zwei "Freiantritte" zur Wiederholungsprüfung pro Lehrberuf/Modul.
  • Es muss vorher eine Prüfung in diesem Lehrberuf/Modul als "nicht bestanden" abgelegt worden sein.
  • Bei unentschuldigtem Fernbleiben ist einer der zwei "Freiantritte" verwirkt.
  • Nach einem unentschuldigten Fernbleiben muss für den darauffolgenden Termin die Prüfungstaxe bezahlt werden. Erst nach Ablegen dieser Prüfung mit "nicht bestanden" kann der nächste Termin wieder mit erlassener Prüfungstaxe/Materialkosten stattfinden.

Zahlungsbefreiung von den Prüfungsgebühren (derzeit 100,00 EUR pro Prüfung) zuzüglich allfälliger Materialkosten bei einem zweiten oder dritten Antritt zur Lehrabschlussprüfung

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.

Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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