Kostenfreier zweiter oder dritter Antritt zur Lehrabschlussprüfung (derzeit beträgt Prüfungstaxe 100,00 EUR pro Prüfung zuzüglich eventueller Materialkosten)Nach einer negativen Lehrabschlussprüfung werden die Prüfungskosten und allfällige Materialkosten ersetzt.
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung beim ersten bzw. zweiten Antreten nicht bestanden haben
Zahlungsbefreiung von den Prüfungsgebühren (derzeit 100,00 EUR pro Prüfung) zuzüglich allfälliger Materialkosten bei einem zweiten oder dritten Antritt zur Lehrabschlussprüfung
Förderungsträger:Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.