- Kosten von Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung
- Falls die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen wurden, stehen hier weitere Informationen zur Verfügung
- Vorbereitungskurse auf die LAP, insbesondere den theoretischen Prüfungsteil - auch eingeschränkt spezifisch auf einzelne Pflichtgegenstände. Falls die Kosten vom Lehrbetrieb übernommen wurden, finden Sie weitere Informationen. Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.
- Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.
- Lehrlinge in förderbaren Lehrbetrieben
- Personen, deren Lehrzeitende maximal 36 Monate zurückliegt und die mindestens einen Tag in einem förderbaren Lehrbetrieb gelernt haben
- Hinweis: Nicht gefördert werden Lehrlinge aus überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen nach § 30 BAG, Gebietskörperschaften und politische Parteien.
- Kurse werden 12 Monate vor Lehrzeitende bzw. maximal 36 Monate nach Lehrzeitende besucht
- Die/der KursteilnehmerIn muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % der Kursdauer vorweisen können.
- Teilnahme an gemäß den jeweils geltenden "Richtlinien zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen" gemäß § 19 c Abs. 1 Z 1-7 BAG, Punkt III.3 (lit. d) genehmigten Kursen. Bei der Genehmigung wird auch auf marktkonforme Kosten und auf die sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Mittelverwendung geachtet.
- Es ist bei den spezifisch auf einen einzelnen Pflichtgegenstand der Berufsschule eingeschränkten Kursen der Pflichtgegenstand auf dem Antrag anzuführen
100 % der Kosten für genehmigte Kurse (inkl. allfälliger Mehrwertsteuer)
Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Informationen und Links zum Förderantrag und zur Ausfüllhilfe für Lehrlinge
Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Ende des LAP-Vorbereitungskurses zu stellen.
Der Förderantrag ist durch den Lehrling bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des betreffenden Bundeslandes einzubringen.