Förderungsträger:Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach dem internationalen Wettbewerb.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
Aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung über alle Anträge wird dringend geraten, die Anträge im eigenen Interesse sofort zu retournieren: Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt erst nach Einlangen aller potenziellen Förderanträge.