Serviceleistung des Sekretariates SkillsAustria: Ein vorbereiteter Förderantrag wird dem Lehrbetrieb zugesandt.
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach dem internationalen Wettbewerb.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
Aufgrund der Notwendigkeit zur Aliquotierung über alle Anträge wird dringend geraten, die Anträge im eigenen Interesse sofort zu retournieren: Die Berechnung der Förderhöhe erfolgt erst nach Einlangen aller potenziellen Förderanträge.