Betriebliche Lehrlingsausbildung (jeweils ein Lehrjahr)
Förderbar ist jedes Lehrverhältnis, das über das ganze Lehrjahr aufrecht war oder regulär - durch Zeitablauf oder Lehrabschlussprüfung bis max. zehn Wochen vor dem vereinbarten Lehrzeitende - geendet hat.
Förderungsträger:Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des betreffenden Bundeslandes einzubringen.
Serviceleistung der Lehrlingsstelle: Ein vorbereiteter Förderantrag wird dem Lehrbetrieb bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen bis sechs Wochen nach Ende des jeweiligen Lehrjahres zugesandt.