Bei selbstständiger Organisation eines Auslandspraktikums durch den Lehrbetrieb:
Bei Organisation eines grenzüberschreitenden Sprachkurses/berufsbezogenen Praktikums bis zwei Wochen Dauer durch eine damit speziell befasste Einrichtung (z. B. IFA, xchange):
Bei selbständiger Organisation eines Sprachkurses bis zwei Wochen Dauer im Ausland:
Förderungsträger:Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)
Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.
Die Frist für eine Antragstellung endet spätestens drei Monate nach Ende des Praktikums bzw. Sprachkurses.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des betreffenden Bundeslandes einzubringen.