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2014-03-12 13:08:00
Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen – Ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Lehrabschlussprüfungen "mit gutem Erfolg"
  • Lehrabschlussprüfung "mit Auszeichnung"

beim erstmaligen Antritt zur Lehrabschlussprüfung im betreffenden Lehrverhältnis

Bei Doppellehren wird nur eine Lehrabschlussprüfung gefördert.

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
  • Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
  • Die/der KandidatIn muss mindestens die letzten 12 Monate vor dem Lehrzeitende beim Antrag stellenden Betrieb gelernt haben (im LV vereinbarte Lehrzeit)
  • Die Lehrabschlussprüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden.
  • Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monaten nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
  • 200,00 EUR bei Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg
  • 250,00 EUR bei Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung

Förderungsträger:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW)

Die Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.

Hier gibt es alle zum Formulare zur Lehrstellenförderung zum Download.

mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at

Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Lehrlinge bringen ihren Förderantrag bei der zuständigen Land- und forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ein.

Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.

Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des betreffenden Bundeslandes einzubringen.

Lehrbetriebe, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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