- Lehrabschlussprüfungen "mit gutem Erfolg"
- Lehrabschlussprüfung "mit Auszeichnung"
bei erstmaligem Antritt zu einer Lehrabschlussprüfung im betreffenden Lehrverhältnis
- Lehrbetriebe (=Unternehmen, die berechtig sind Lehrlinge nach dem BAG-Berufsausbildungsgesetz und LFBAG-Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden)
- LehrabgängerInnen, die beim ersten Antreten zur Lehrabschlussprüfung "mit Auszeichnung" oder "mit gutem Erfolg" abschließen.
- Hinweis: Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
- Die/der KandidatIn muss mindestens die letzten 12 Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim Antrag stellenden Betrieb gelernt haben (im LV vereinbarte Lehrzeit)
- Die Lehrabschlussprüfung hat im erlernten Lehrberuf stattgefunden
- Die Lehrabschlussprüfung hat bis spätestens 12 Monaten nach Ende der Lehrzeit stattgefunden.
- 200,00 EUR bei Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg
- 250,00 EUR bei Lehrabschlussprüfung mit Auszeichnung
Förderungsträger:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Abwicklung erfolgt über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern:
Informationen und Beratung sind bei den Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes erhältlich.
Hier gibt es alle zum Förderformulare zur Lehrstellenförderung zum Download.
mehr Informationen: www.lehre-foerdern.at
Alternativ ist auch eine elektronische Antragstellung über das Lehre.Fördern-Online-Service (LOS) möglich.
Die Frist für eine Antragstellung endet drei Monate nach abgelegter Lehrabschlussprüfung.
Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person bei der zuständigen Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer des betreffenden Bundeslandes einzubringen.