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2014-01-11 12:56:00
AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Nostrifikation / Gleichhaltung von Bildungsabschlüssen
Niederösterreich

Kosten für die Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs-, Gleichhaltungsbescheids oder die Bewertung eines Bildungsabschlusses, der im Ausland erworben wurde (z.B. über ENIC NARIC AUSTRIA):

  • Verwaltungsgebühren
  • Beglaubigte Übersetzung (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)
  • Gutachten/Anerkennungsbescheid (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)
  • Bewertungen von Schul-/Hochschulzeugnissen (z.B. über ENIC NARIC AUSTRIA)
  • Kurs-/Seminarkosten (ggf. gegen Nachweis der Erforderlichkeit)

Reise- und Nächtigungskosten sowie allfällige sonstige Ausgaben (Kopierbeiträge, Literatur, Prüfungsgebühren etc.) sind von einer Förderung ausgenommen.

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2024 bis 31.08.2027)

Mitglieder der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung

Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.

  • AK NÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. spätestens bis zum Ablauf der Einreichfrist
  • Der Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheid wurde vor dem 01.09.2027 ausgestellt (es gilt das Ausstellungsdatum des Bescheides bzw. der entsprechenden rechtsgültigen Unterlagen).
  • Die Kosten der Nostrifikation wurden selbst (privat) getragen.

Bildungsförderung

100 % der entstandenen förderbaren Kosten (siehe oben) bis zu maximal 500,00 EUR pro zu nostrifizierendem/anzuerkennendem Abschluss

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Antragstellung mit Online-Formular oder Antragsformular ist bis längstens sechs Monate nach Ausstellung des Nostrifikations-, Nostrifizierungs-, Anerkennungs- oder Gleichhaltungsbescheides möglich.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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