- externe Bildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und NeugründerInnen bzw. Fach- und Führungskräften, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeitigen oder künftigen Tätigkeit der oder des Auszubildenden im Unternehmen stehen.
- Förderbare Kosten: externe Kosten einer Bildungsmaßnahme (Kurs-, Seminar- und Trainingsbeträge) mit einem Mindestprojektvolumen von 500,00 EUR (Ausnahmen: Sprachkurse, AusbilderInnen-Training, Einnahmen-/Ausgabenrechnung) pro Förderansuchen
Einzelschulungen sowie Schulungen, gerichtet an nur ein Unternehmen, sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.