id
date time
2014-03-12 13:00:00
Förderung der Aus- und Weiterbildung von UnternehmerInnen, Fach- und Führungskräften Bgld
Burgenland
  • externe Bildungs­­maßnahmen von Unternehmer­Innen und NeugründerInnen, beziehungs­weise Fach- und Führungs­kräften, die in unmittel­barem Zusammen­hang mit ihrer derzeitigen Tätigkeit im Unternehmen stehen, als auch Maßnahmen welche für einen beruflichen Wechsel in ein neues Berufsfeld, (soweit nicht in Punkt 8 der Richtlinie ausgenommen) notwendig sind
  • Förderbare Kosten: externe Kosten einer Bildungsmaßnahme (Kurs-, Seminar- und Trainingsbeträge) mit einem Mindestprojektvolumen von 500,00 EUR (Ausnahmen: Sprachkurse, AusbilderInnen-Training, Einnahmen-/Ausgabenrechnung) pro Förderansuchen

Einzelschulungen sowie Schulungen, gerichtet an nur ein Unternehmen, sind grundsätzlich von einer Förderung ausgeschlossen.

Natürliche oder juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften im Bereich der Wirtschaft

  • Neugründer, Selbständig Erwerbstätige
  • Fach- und Führungskräfte

deren Betrieb oder Betriebsstätte sich im Burgenland befindet oder die im Burgenland einen Betrieb oder eine Betriebsstätte zu gründen beabsichtigen.

  • Die Bildungsmaßnahme muss überbetrieblich verwertbar sein.
  • Die Bildungsmaßnahme hat Qualifikationen zu vermitteln, die zu einer Höherqualifizierung der/des Auszubildenden beitragen. 
  • Die externe Kosten der Bildungs­­maßnahme müssen mindestens 500,00 EUR betragen.
  • Die Bildungsmaßnahme muss zumindest 32 Lehreinheiten (1 Lehreinheit=50 Minuten) umfassen.

Selbständige Erwerbstätige:

  • Vorliegen einer Pflichtversicherung bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft Burgenland
  • Etwaige Nebeneinkünfte dürfen die Grenze der Geringfügigkeit nicht übersteigen.

Fach- und Führungskräfte:

  • müssen sich in einem vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befinden

nicht rückzahlbarer Zuschuss

  • Der Basisfördersatz beträgt 25 % der anerkennbaren Kosten.
  • anerkennbare Bemessungsgrundlage beträgt maximal € 15.000,00 EUR (exkl. USt) pro Kalenderjahr und Förderungswerbenden
  • Bei Maßnahmen aus folgenden Bereichen kann ein Aufschlag vergeben werden. Dieser beträgt bei KMU 25 % Punkte für Ausbildungen in Fokusberichen und bei Großunternehmen 10 % Punkte:
    • Technik (Mechanik, Mechatronik, Elektrotechnik, Ingenieur- bzw. Bauwesen etc.)
    • Kaufmännische Ausbildungen (BWL, Controlling, Unternehmensführung etc.)
    • Neue Technologien (Digitalisierung, IKT, Nachhaltigkeit, Umweltschutz etc.)
    • EDV (CAD, Programmieren, neue technische Lösungen / Software etc.)
    • Vorbereitungskurse zu Befähigungsprüfungen und/oder Meisterprüfungen
    • Die Förderkommission kann punktuelle, zeitraumbezogene Schwerpunktthemen mit der gleichen Fördersatzerhöhung setzen, um modernen Anforderungen gerecht zu werden. Diesbezügliche Informationen werden auf der Internetseite der WirtschaftsagenturBurgenland kommuniziert.
  • Die Förderhöhe bei Großunternehmen beträgt maximal 35 % der anerkennbaren Kosten, für kleinste, kleine und mittlere Betriebe maximal 50 %.

Wirtschaftsagentur Burgenland GesmbH
Technologiezentrum
Marktstraße 3
7000 Eisenstadt
Tel.: 05/9010-210
Fax: 05/9010-2110
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.wirtschaftsagentur-burgenland.at
Kontakt:
Manuela Nebenmayer
Tel.: 05/9010-2157
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Lisa Klikovich-Zardi MA
Tel.: 05/9010-2465
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Der Antrag ist vor Beginn der Bildungsmaßnahme, spätestens jedoch am ersten Kurstag einzubringen.
Die Förderrichtlinie gilt bis zum
31.12.2027 einzubringen.

ArbeitgeberInnen/Unternehmen/Institutionen, ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose
ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft - Logo Wirtschaftskammer Österrreich - Logo