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2014-03-12 12:50:00
Fahrtkostenzuschuss für berufstätige AbendschülerInnen Ktn
Kärnten

Fahrtkostenzuschuss für berufstätige ArbeitnehmerInnen, die sich in einer Abendschule weiterbilden für den Weg vom Wohnsitz zur Abendschule

Berufstätige Arbeitnehmerinnen (in einem Arbeits- oder freien Dienstverhältnis), die sich in einer Abendschule (öffentlich oder privat mit Öffentlichkeitsrecht) weiterbilden

  • Hauptwohnsitz in Kärnten
  • positiver Abschluss des Schuljahres
  • Die kürzeste einfache Wegstrecke zwischen Wohnsitz und Abendschule muss mindestens fünf Kilometer betragen.
  • Das steuerpflichtige Jahreseinkommen darf max. 26.400,00 EUR betragen. Maßgeblich ist das Einkommen des vorangegangenen Kalenderjahres (Jahreslohnzettel oder Einkommenssteuerbescheid).

Der Zuschuss wird pro Kalenderjahr gestaffelt nach der Wegstrecke für maximal zehn Monate gewährt und liegt zwischen 10,00 (ab 5 km einfache Wegstrecke) und 30,00 EUR (ab 60 km einfache Wegstrecke) pro Monat.

Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.

Amt der Kärtner Landesregierung
Abteilung 11 - Arbeitsmarkt und Wohnbau
Mießtaler Straße 1
9020 Klagenfurt
Tel.: 050 536-31102
Fax: 050 536-31100
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.ktn.gv.at/arbeitnehmerfoerderung

Abwicklung:
Arbeiterkammer Kärnten
Förderungen für ArbeitnehmerInnen
Bahnhofplatz 3
9021 Klagenfurt
Tel.: 050 477-4003
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.arbeitnehmerfoerderung.at

Der Zuschuss wird für ein Kalenderjahr rückwirkend ausbezahlt.
Der Antrag muss bis zum 31.10. des Folgejahres eingereicht werden.

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