Der Zuschuss wird pro Kalenderjahr gestaffelt nach der Wegstrecke für maximal zehn Monate gewährt und liegt zwischen 10,00 (ab 5 km einfache Wegstrecke) und 30,00 EUR (ab 60 km einfache Wegstrecke) pro Monat.
Beschränkt sich der Anspruch nur auf einen Teil des Kalenderjahres, wird der Zuschuss anteilsmäßig gewährt.