Drucken
Fahrtkostenzuschuss Bgld
Burgenland
Fahrt vom Wohnort zum Arbeitsplatz und zurück, wenn diese mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist oder nicht täglich zugemutet werden kann.
- ArbeitnehmerInnen (NiedrigverdienerInnen)
- Lehrlinge
- Menschen mit Behinderung
- Hauptwohnsitz im Burgenland
- Weg zum Arbeitsplatz beträgt mindestens 20 km beträgt (kürzeste einfache Wegstrecke)
- Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist nicht zumutbar
- die/der AntragstellerIn nicht im Bereich des VOR (Verkehrsverbundes Ostregion), SBV (Verkehrsverbund Südburgenland), NBV (Verkehrsverbund Niederösterreich-Burgenland) oder ähnlichen vorgelagerten Verbundformen des öffentlichen Verkehrs pendelt (Ausnahmen: Schicht-, Wechsel- oder Nachtdienst bzw. Unzumutbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels; unzumutbar ist jedenfalls eine je Fahrtstrecke über zwei Stunden dauernde Fahrtzeit)
- der Hauptwohnsitz im Burgenland liegt
- der Förderwerber im Besitz eines Parkausweises für Menschen mit Behinderung (§ 29b StVO) ist
- bestimmte monatliche Bruttoeinkommensgrenzen nicht überschritten werden:
- NiedrigverdienerInnen und Lehrlinge: 1.380,00 EUR
- AlleinverdienerInnen 3.267,00 EUR (+ 10 % für Ehepartner, + 10 % für jedes Kind, für welches Familienbeihilfe bezogen wird) bzw. darf das Familieneinkommen 5.227,00 EUR nicht übersteigen.
- ab Wegstrecke von mindestens 20 km : 112,00 EUR plus 2,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
- ab Wegstrecke von 25 km: Basisbetrag von 212,00 EUR plus 2,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
- ab Wegstrecke von 50 km: Basisbetrag von 280,00 EUR plus 2,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
- ab Wegstrecke von 100 km: Basisbetrag von 419,00 EUR plus 2,00 EUR pro zusätzlich gefahrenem km
Amt der Burgenländischen Landesregierung
Abteilung 6 - Referat Förderwesen
Europaplatz 1
7000 Eisenstadt
Tel.: 057/600-2533
Kontakt:
Karl Heinz Holzinger
Tel.: 057 600-2862
Jeremie Hahnekamp
Tel.: 057/600-2896
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.burgenland.at
Der Fahrtkostenzuschuss kann nur im Nachhinein für ein Kalenderjahr beantragt werden.
Der Antrag muss bis spätestens 30.04. des Folgejahres eingebracht werden.
ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Personen mit Behinderung, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende