Abschluss in einem der folgenden Berufe: Heimhilfe, Medizinische Assistenzberufe (MABG), Pflegeassistenz, Pflegefachassistenz, ein-jährige Aufschulung zur Pflegefachassistenz.
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2021 bis 31.08.2024)
Besondere Bestimmungen:
Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z. B. Internat, Wohnheim o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur etc.)
Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100 % der selbst getragenen Kurskosten) führen.
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ Referat EBAK-Platz 13100 St. PöltenBildungsbeihilfen: 05/7171-29000E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung muss bis spätestens sechs Monate nach positivem Abschluss der Ausbildung - es gilt das Prüfungdatum - erfolgen.