Ausbildung zur Pflegassistenz bzw. Pflegefachassistenz
Hinweis: Wird die Pflegeassistenz- bzw. Pflegefachassistenz-Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit oder Behindertenarbeit absolviert, gelten 65 % der angefallenen Ausbildungskosten (Schulgeld) als m Rahmen der Pflegehilfeausbildung förderfähig.
Die gegenständliche Förderung wird grundsätzlich nur einmal gewährt. Erläuterung: Wurde die Förderung für die Pflegeassistenz-Ausbildung oder die ehemalige Pflegehilfe-Ausbildung in Anspruch genommen, ist eine Förderung der Aufschulung zur Pflegefachassistenz nur möglich, wenn die maximale Fördersumme von 600,00 EUR noch nicht gänzlich in Anspruch genommen wurde. Bis zu diesem Höchstbetrag können etwaige noch nicht ausbezahlte Fördergelder gewährt werden.
Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z. B. Internat, Wohnheim o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur etc.).
Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2018 bis 31.08.2021)
Mitglieder der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
- AK NÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- die Ausbildung wird bis spätestens 31.08.2021 abgeschlossen
- Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen
50 % der förderfähigen Ausbildungskosten bis zu maximal 600,00 EUR
Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z. B. Internat, Wohnheim o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur etc.)
Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at
Antragstellung muss bis spätestens sechs Monate nach Abschluss der Ausbildung erfolgen.