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2014-01-11 12:54:00
AK NÖ – Bildungsbonus Spezial – Schwerpunkt Gesundheitsberufe & Pflege
Niederösterreich

Förderung folgender Ausbildungsabschlüsse:

  • soziale Alltagsbegleitung
  • Heimhilfe
  • Pflegeassistenz / Pflegefachassistenz
  • Medizinische Assistenz (Ordinations-, Operations-, Gips-, Obduktions-, Röntgen, Desinfektions-, Labor- und Operationstechnische Assistenz) 

Gültigkeit: Aktuelle Förderperiode (01.09.2024 bis 31.08.2027)

  • Mitglieder der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Kann zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich festgestellt werden, besteht die Möglichkeit, diese bis zum Ablauf der Einreichfrist nachzuweisen.
  • Sollten durch einen Mitgliedschaftswechsel der Antragstellerin/des Antragstellers zu einer anderen AK-Länderkammer Nachteile im Zusammenhang mit AK-Bildungsbeihilfen entstehen, so besteht die Möglichkeit, diese im begründeten Ausnahmefall auszugleichen, wenn die Mitgliedschaft zur AK Niederösterreich zum Zeitpunkt des Kursbeginns bzw. der überwiegenden Zeit des
    Besuchs der zu fördernden Bildungsmaßnahme gegeben war.
  • AK NÖ-Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragsstellung bzw. bis zum Ablauf der Einreichfrist
  • Die Ausbildung wird bis spätestens 31.08.2028 abgeschlossen.
  • Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen.

Ausbildungsförderung

50 % der Kurskosten bzw. der förderfähigen Kosten bis zu 600,00 EUR

Besondere Bestimmungen:

  • Wird die Pflegeassistenz- bzw. Pflegefachassistenz-Ausbildung im Rahmen einer Ausbildung nach dem Sozialbetreuungs-Berufe-Gesetz mit den Ausbildungsschwerpunkten Altenarbeit oder Behindertenarbeit absolviert, gelten 65 % der angefallenen Ausbildungskosten (Schulgeld) als förderfähig, denn 65 % der Gesamtkosten stellen die Ausgaben für den Ausbildungsteil Pflegeassistenz dar. Sollte die Schule noch nicht abgeschlossen, jedoch die Pflegeassistenzausbildung fertig sein, so werden zur
    Berechnung der förderbaren Ausgaben 65 % der fiktiven gesamten Schulkosten als Berechnungsgrundlage herangezogen; davon können höchstens 50 % bzw. 600,00 EUR an Förderung ausgeschüttet werden
  • Die gegenständliche Förderung wird grundsätzlich nur einmal pro Ausbildungsgruppe gewährt. Wurde die Förderung z. B. für die Pflegeassistenz-Ausbildung oder die ehemalige Pflegehilfe-Ausbildung in Anspruch genommen, ist eine Förderung der Aufschulung zur Pflegefachassistenz nur möglich, wenn die max. Fördersumme von 600,00 EUR noch nicht gänzlich in Anspruch genommen wurde.

Hinweis: Von einer Förderung ausgeschlossen sind Kosten für Nächtigungen (z. B. Internat, Wohnheim o. ä.) sowie allfällige sonstige Ausgaben (z. B. Kopierbeiträge, Literatur etc.)

Eine Kombination mit anderen Förderungen darf nicht zu einer Überförderung (über 100 % der selbst getragenen Kurskosten) führen. 

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Antragstellung für alle Ausbildung muss bis spätestens sechs Monate nach positivem Abschluss der Ausbildung - es gilt das Prüfungdatum - erfolgen und zwar: für die

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen
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