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Erwin Wenzl Preis OÖ
Oberösterreich

Außerordentliche Leistungen von oberösterreichischen

  • AHS- und BHS-SchülerInnen
  • LehrabsolventInnen
  • Universität- und FachhochschulabsolventInnen mit Bezug zum Land OÖ
  • AHS- und BHS-SchülerInnen
  • LehrabsolventInnen
  • Universität- und FachhochschulabsolventInnen

SchülerInnen:

  • vorwissenschaftlichen Arbeiten (AHS) und Diplomarbeiten (BHS) der Schuljahre 2020/23oder 2023/24 müssen mit einem "Sehr Gut" benotet worden sein.

LehrabsolvtenInnen:

  • mindestens eine Lehrabschlussprüfung mit „ausgezeichnetem Erfolg“ abgelegt.
  • Weiters alle Berufsschulklassen mit „Vorzug“ abgeschlossen und eventuell bei Lehrlingswettbewerben mit „besonderem Erfolg“ teilgenommen
  • oberösterreichische LehrabsolventInnen, sowie jene, die ihre Lehrzeit in einem oberösterreichischen Betrieb absolviert haben.
  • Die letzte Lehrabschlussprüfung muss nach dem 30.08.2022 absolviert worden sein.

Universitäts- und FH-AbsolventInnen:

  • herausragende wissenschaftliche Leistungen, die an Universitäten, Hochschulen oder Fachhochschulen (regulärer Studiengang) z. B. mit „Sehr gut“ beurteilte Diplomarbeiten, Masterarbeiten oder Dissertationen.
  • Mindestens eines der beiden Kriterien muss erfüllt sein: Pflichtschule und Matura in OÖ, abgeschlossenes Studium in OÖ.
  • Eingereicht werden können alle Arbeiten, die nach dem 30.08.2022 beurteilt wurden.

Ehrenpreis mit 1.000,00 EUR für eine Person, die sich durch besondere Verdienste für das Land Oberösterreich auszeichnet.
Das Preisgeld wird für einen von der / vom EhrenpreisträgerIn bekannt gegebenen wohltätigen Zweck oder eine wohltätige Organisation gespendet.

Kategorie SchülerInnen: zwei Preise zu je 700,00 EUR und zwei Anerkennungspreise zu je 300,00 EUR

Kategorie LehrabsolventInnen: zwei Preise zu je 700,00 EUR und zwei Anerkennungspreise zu je 300,00 EUR

Kategorie UniversitätsabsolventInnen:

  • Diplom- und Masterarbeiten: zwei Preise zu je 1.000,00 EUR und zwei Anerkennungspreise zu je 300,00 EUR
  • Dissertationen: ein Preis zu 1.700,00 EUR und ein Anerkennungspreis zu 300,00 EUR

Antragstellung in digitaler Form jeweils bis zum 30./31.08. des Kalenderjahres (aktuell 31.08.2024)

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende