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2014-01-11 12:47:00
AK NÖ – Bildungsbonus
Niederösterreich
  • Alle Kurse in der Kursdatenbank mit dem AK-Logo, welche von ca. 60 niederösterreichischen Bildungseinrichtungen als Kooperationspartner angeboten werden. Das sind ausgewählte Kurse aus den Bereichen EDV, Sprachen, Nachholen von Bildungsabschlüssen im Zweiten Bildungsweg (z. B. Hauptschulabschluss, Lehrabschluss, Studienberechtigungsprüfung etc.), Basisbildung (Lesen, Schreiben, Rechnen), Gesundheitskurse und demokratiepolitische Kurse. Das bfi NÖ bietet zudem die Möglichkeit, Kurse bzw. Seminare vor Ort abzuhalten.
  • EDV-Kurse werden vor allem über den Digi-Bonus und das Digi-Konto gefördert.
  • Hinweis: In anderen Bundesländern stattfindende AK-gekennzeichnete Kurse zur Vorbereitung auf die außerordentliche Lehrabschlussprüfung, auf den Besuch eines Aufbaulehrganges, auf die Berufsreife- oder Studienberechtigungsprüfung, auf eine FH-Zulassungsprüfung oder die zum Besuch eines Aufbaulehrgangs, eines Kollegs, einer Universität, einer Pädagogischen Hochschule oder einer Fachhochschule berechtigen, können ausschließlich über den „Bildungsbonus-spezial: Zweiter Bildungsweg“ gefördert werden.
  • Hilfe für Härtefälle: Wenn aufgrund unvorhersehbarer und nicht verschuldeter Ereignisse die finanzielle Situation zum Abbrechen oder Aussetzen von Bildungsmaßnahmen nötigt, können AK Niederösterreich-Mitglieder ein Ansuchen um eine Unterstützung aus dem Sozialfonds - Bildung der AK Niederösterreich einbringen: Sozialfonds - Bildung.
     

Jedes Mitglied der AK NÖ, dazu zählen u. a.:

  • ArbeitnehmerInnen mit einer Beschäftigung in NÖ (soweit AK-zugehörig); auch geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Lehrlinge
  • KinderbetreuungsgeldbeziehrInnen
  • Arbeitslosengeld- und NotstandshilfebezieherInnen
  • Präsenz- bzw. Zivildiener mit einem aufrechten Dienstverhältnis in NÖ
  • Mitgliedschaft bei der AK NÖ zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • Der Kurs muss erfolgreich abgeschlossen worden sein
  • Kurskosten waren selbst (privat) zu tragen

Weiterbildungsförderung

  • DienstnehmerInnen: 50 % der Kurskosten bis max. 150,00 EUR pro Kalenderjahr
  • KinderbetreuungsgeldbezieherInnen: 50 % der Kurskosten bis max. 170,00 EUR pro Kalenderjahr
  • ArbeitnehmerInnen ab 50 Jahren:  50 % bis max. 220 EUR pro Kalenderjahr
  • Arbeitslosengeld- oder NotstandshilfebezieherInnen: 100 % bis max. 220,00 EUR pro Kalenderjahr

Der Bildungsbonus kann so oft geltend gemacht werden, bis der Jahresbonus in der jeweiligen aufgebraucht ist.

Kammer für Arbeiter und Angestellte NÖ
Referat EB
AK-Platz 1
3100 St. Pölten
Bildungsbeihilfen: 05/7171-29000
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://noe.arbeiterkammer.at

Antragstellung mit Online-Antrag oder Antragsformular ist bis längstens sechs Monate nach erfolgreichem Kursabschluss möglich.

Der Bildungsbonus für das laufende Kalenderjahr gilt jeweils bis zum Ende des Kalenderjahres.

Hinweis: Sollte die/der AntragstellerIn noch über den gesamten Bildungsbonus bzw. ein ausreichendes Restguthaben aus dem Kalenderjahr verfügen, in dem sie/er den Kurs abgeschlossen hat, wird empfohlen, den Antrag noch im selben Jahr zu stellen, da ansonsten nur der Bildungsbonus des Folgejahres verrechnet werden kann.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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