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Bildungsscheck für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung Stmk
Steiermark
  • Zuschuss zu den Kosten der Vorbereitungslehrgänge für die außerordentliche Lehrabschlussprüfung
  • Prüfungsgebühren für die LAP

Beschäftigte Personen ohne Lehrabschluss (oder mit Lehrabschluss in einem anderen Tätigkeitsbereich), welche die außerordentliche Lehrabschlussprüfung gem. § 23 Abs. 5 BAG berufsbegleitend nachholen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Hauptwohnsitz seit mindestens einem Jahr in der Steiermark
  • Kostentragung durch die/den AntragstellerIn (und nicht durch den Arbeitgeber oder Dritte)
  • erfolgreiche Absolvierung der außerordentliche Lehrabschlussprüfung

100 % der Kosten (Vorbereitungslehrgang und Prüfungsgebühr) nach erfolgreicher Absolvierung der außerordentlichen Lehrabschlussprüfung, maximal 4.000,00 EUR

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 11 - Referat Beihilfen und Sozialservice
Burggasse 7-9
8010 Graz
Tel.: 0316/877-3438 bzw. -3347
Fax: 0316/877-4005
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.soziales.steiermark.at

Anträge sind spätestens drei Monate nach erfolgreicher Ablegung der ao. Lehrabschlussprüfung einzureichen.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose