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Bildungsprämie für ArbeitnehmerInnen VLBG
Vorarlberg

Berufsbegleitende Ausbildungen, welche die Qualifikation verbessern, zu einem arbeitsmarktrelevanten Bildungsabschluss führen und welche in der gegenwärtigen oder einer künftigen Tätigkeit anwendbar sind:

  • a) Vorbereitungskurse auf die Meister- oder Befähigungsprüfung
  • b) Vorbereitungslehrgänge für die Lehrabschlussprüfung (für Personen mit maximal Pflichtschulabschluß)
  • c) Universitäts- bzw. Fachhochschullehrgänge
  • d) WIFI-Fachakademien
  • e) Werkmeisterschule
  • f) berufsbildende Fachkurse mit einem Mindeststundenausmaß von 80 Unterrichtsstunden. Die Bildungsmaßnahme muss in einem erkennbaren fachlichen Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ist dies nicht der Fall, entscheidet der Vorstand nach Bewertung der von der/dem AntragstellerIn vorgebrachten Argumente über die Zuerkennung der Förderung.

Hinweis: Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- oder Fachhochschulen werden nicht gefördert.

Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.

Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur dann gefördert, wenn es im Land keine gleichwertige Ausbildung gibt.

ArbeitnehmerInnen mit Hauptwohnsitz in Vorarlberg, die eine berufsbegleitende Ausbildung mit einem arbeitsrelevanten Bildungsabschluss absolviere

  • ArbeitnehmerInnen müssen zum Zeitpunkt des Ansuchens in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt sein und Lehrlinge sich in einem aufrechten Lehrverhältnis befinden
  • Nachweis einer mindestens einjährigen Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen. Für die einjährige Berufstätigkeit werden Arbeitslosenzeiten und Zeiten des Präsenz- bzw. Zivildienstes nicht berücksichtigt. Frühere Beschäftigungen im EWR-Raum können hinzugerechnet werden.
  • keine höhere Qualifikation als eine Reifeprüfung
  • Die/der Begünstigte erhält vom Arbeitsmarktservice für die beantragte Ausbildung keine Beihilfe – ausgenommen ist das Weiterbildungsgeld während einer Bildungskarenz bzw. das Bildungsteilzeitgeld.
  • Monatsbruttoeinkommen vor Ausbildungsbeginn von maximal 4.500,00 EUR (Freibetrag von 660,00 EUR pro Unterhaltsberechtigter/m)
  • a)-b) bis zu 40 % der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschae für Prüfungsmaterial , max. 2.500,00 EUR
  • c)-f) bis zu einem Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für Prüfungsmaterial, max. 2.500,00 EUR
  • c) Förderung nach arbeitsmarktpolitischer Schwerpunktssetzung bis zu zwei Drittel der Kurs- und Prüfungsgebühren inklusive einer allfälligen Pauschale für Prüfungsmaterial, max. 2.500,00 EUR

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss eingereicht werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende