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2014-03-12 11:21:00
Bildungskonto VLBG
Vorarlberg
  • Vollzeit-Ausbildungen mit Arbeitsmarktrelevanz und einer Mindestdauer von vier Monaten unter der Voraussetzung, dass eine Beihilfe des Arbeitsmarktservice nicht möglich ist. Als Vollzeitaus-
    bildung gilt eine Unterrichts- bzw. Praktikumszeit von mindestens 30 Stunden an zumindest vier
    Tagen pro Woche und auch ein Lehrverhältnis in Vorarlberg.
  • Ausgenommen von einer Förderung sind Hobbykurse sowie Studien an Universitäten, Hoch- und Fachhochschulen.
  • Tageskurse für die Vorbereitung zur Berufsreifeprüfung sind ausgenommen, da es für die Absolvierung der Berufsreife- bzw. Studien­berechtigungs­prüfung eine pauschale Förderung gibt.
  • Hinweis: Der Besuch von Bildungsveranstaltungen außerhalb Vorarlbergs wird nur gefördert, wenn es in Vorarlberg keine gleichwertige Ausbildung gibt und die Ausbildung im arbeitsmarktpolitischen Interesse liegt.

Personen, die aufgrund ihrer Vollzeit-Ausbildung die berufliche Tätigkeit stark einschränken bzw. aufgeben und damit einen Einkommensverlust von mindestens 25 % haben

  • Hauptwohnsitz in Vorarlberg
  • Nachweis: vor Beginn der Ausbildung sechs Monate in Vorarlberg über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigt oder eine zumindest einjährige Berufstätigkeit in einem oder mehreren vollversicherungspflichtigen Dienstverhältnissen im EWR-Raum 
  • Monatsbruttoeinkommen unmittelbar vor Ausbildungsbeginn unter 4.500,00 EUR (Freibetrag von 660,00 EUR pro Unterhaltsberechtigter/m) 
  • Grundsätzlich beträgt die Förderhöhe zwischen 150,00 EUR und 370,00 EUR pro Monat. Sie wird – je nach Dauer der Ausbildung – für maximal zehn Monate pro Jahr gewährt. Für Lehrverhältnisse ist die Förderung für 12 Monate pro Jahr möglich.
  • Die Förderhöhe wird nach den anfallenden Kurskosten gestaffelt und hängt auch davon ab, ob die/der BildungsteilnehmerIn während der Ausbildung Taschengeld oder Praktikumsentgelt erhält.
  • Ein allfälliger Zuschuss des Bundes oder Landes (ausgenommen die Schulbeihilfe) wird bei der Bemessung der Förderungshöhe berücksichtigt
  • Achtung: Wenn vom Arbeitsmarktservice eine Beihilfe ausbezahlt wird, kann für diesen Zeitraum keine Förderung gewährt werden
  • Wird die Schule/Weiterbildung vorzeitig abgebrochen, ist dies der Arbeiterkammer, Abteilung Förderwesen, umgehend zu melden und der aliquote Anteil zurückzuzahlen.

Die Initiative "Bildungszuschuss" wurde gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelt. Träger der Bildungsförderung sind neben dem Land Vorarlberg die Arbeiterkammer Vorarlberg, die Wirtschaftskammer Vorarlberg sowie das AMS Österreich.

Abwicklung:
Arbeiterkammer Vorarlberg
Bildungszuschuss
Widnau 2-4
6800 Feldkirch
Tel.: 050/258-4200 bzw. 05522/306-4200
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.bildungszuschuss.at

Der Antrag kann frühestens nach Ausbildungsbeginn und muss spätestens drei Monate nach Ausbildungsende (bei kürzeren Ausbildungen) bzw. Ende des jeweiligen Ausbildungsjahres gestellt werden.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Lehrlinge/SchülerInnen/Studierende
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