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AMS – Bildungsteilzeitgeld
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit

Aus- und Weiterbildung im In- und Ausland mit beruflichem Bezug - z. B. fachliche oder Fremdsprachenschulungen, Schul- oder Studienabschlüsse bei gleichzeitiger Reduktion der Arbeitszeit nach Vereinbarung mit der/dem ArbeitgeberIn

Die Bildungsteilzeit dauert mindestens vier Monate, maximal 24 Monate.

Die Bildungsteilzeit wird innerhalb von vier Jahren konsumiert, dies ist auch in Teilen (von mindestens vier Monaten) möglich.

Das Bildungsteilzeitgeld (Bildungsteilzeit) kann mit dem Weiterbildungsgeld (Bildungskarenz) in einem Zeitraum von vier Jahren kombiniert werden. Der Zeitraum beginnt an dem Tag, wo erstmals eine der beiden Leistungen bezogen wird.

ArbeitnehmerInnen, die in Absprache mit der/dem ArbeitgeberIn eine Bildungsteilzeit in Anspruch nehmen

  • arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung bei der/beim ArbeitgeberIn seit mindestens 6 Monaten vor der Bildungsteilzeit, durchgehend im selben Arbeitszeit-Ausmaß und über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Kürzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um 25 – 50 %
  • Fortführung der Arbeit im Umfang von mindestens zehn Stunden pro Woche
  • Investition von nachweislich mindestens zehn Stunden pro Woche für Aus- oder Weiterbildung (Erfolgsnachweis bei Studium)

Hinweis: Saisonarbeitskräfte müssen in den letzten vier Jahren vor Beginn der Bildungsteilzeit mindestens sechs Monate bei der gleichen Arbeitgeberin oder dem gleichen Arbeitgeber beschäftigt waren.  Von diesen sechs Monaten müssen sie unmittelbar vor Beginn der Bildungsteilzeit drei Monate ohne Unterbrechung im selben Arbeitszeit-Ausmaß arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

täglich 1,00 EUR für jede volle Arbeitsstunde, um welche die wöchentliche Normalarbeitszeit reduziert wird. Bruchteile von Arbeitsstunden werden nicht bezahlt.

Beispiele:

  • Reduktion der Normalarbeitszeit von 40 auf 20 Stunden, also um 50 %: monatliches Bildungsteilzeitgeld von 600,00 EUR (1,00 x 20 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).
  • Reduktion der  Normalarbeitszeit von 40 auf 30 Stunden, also um 25 %: monatliches Bildungsteilzeitgeld von 300,00 EUR (1,00 x 10 Stunden x 30 Tage (bei Kalendermonaten mit 30 Tagen).

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/arbeitsuche/geschaeftsstellen/adressen

Antragstellung entweder über das persönliche eAMS-Konto oder bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose, Frauen