- 30 % der nachgewiesenen Kurskosten als Basisförderung sowie
- 20 % der nachgewiesenen Kurskosten als Bildungsbonus für bestimmte positiv abgelegte Schlussprüfungen (formale Abschlüsse auf gesetzlicher Basis)
Der maximale Förderbetrag beträgt für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2024 3.500,00 EUR pro Person und kann bei Einhaltung der sonstigen Fördervoraussetzungen auf einmal oder in Teilen beantragt und gewährt werden.
Für eine Kursmaßnahme kann nur eine Basisförderung und gegebenenfalls ein Bildungsbonus gewährt werden.
Förderungen von dritter Seite sind insoweit zu berücksichtigen, als der gesamte Förderbetrag (inklusive Bildungsgeld) nicht höher als 80 % der nachgewiesenen Bildungskosten sein darf.