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2014-03-12 12:00:00
Du kannst was! – Mit Berufserfahrung zum Lehrabschluss im BGLD
Burgenland

Berufsabschlüsse durch Anerkennung von informell bzw. non-formal erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
"Informell" bedeutet "selbst angeeignet" und/oder durch Erfahrung in der Arbeit angeeignet; "non-formal" können Kompetenzen in Kursen ohne öffentlich-rechtliche Abschlüsse in der Erwachsenenbildung, oder auch im Rahmen eines Ehrenamtes (z. B. bei Feuerwehr oder Rotes Kreuz) erworben werden.
Gefördert wird sowohl die Kompetenzfeststellung als auch die gezielte Aus- und Weiterbildung zum Berufsabschluss (Lehrabschluss).

Folgende Berufsabschlüsse sind derzeit möglich:

  •   BäckerIn
  • BetriebslogistikerIn
  • Bürokaufmann/Bürokauffrau (inkludiert auch die Spezialisierung auf E-Commerce)
    Einzelhandelskaufmann/Einzelhandelskauffrau (mit der Zusatzausbildung Digitaler Verkauf)
  • ElektrotechnikerIn
  • HochbauerIn (früher MaurerIn)
  • Installations- und GebäudetechnikerIn
  • MalerIn und BeschichtungstechnikerIn
  • MetallbearbeiterIn
  • Koch/Köchin
  • Restaurantfachmann/ estaurantfachfrau
  • TischlerIn (allgemeine Tischlerei)

In fünf Schritten zum Lehrabschluss:

  • Schritt 1: Informations- und Einstiegsberatung. Ein/e BeraterIn informiert über den Weg zum angestrebten Berufsabschluss und hilft bei der Entscheidung, ob dieser Weg die richtige Wahl ist.
  • Schritt 2: Workshops mit spezialisierten TrainerInnen. Die TeilnehmerInnen erfassen ihre Kenntnisse und Fertigkeiten in drei Workshops.
  • Schritt 3: Bei der ersten Performanzfeststellung (simuliertes Fachgespräch als Vorbereitung für die Lehrabschlussprüfung) überprüfen wir gemeinsam mit ExpertInnen aus Ihrem Fachbereich Ihre Ergebnisse und stellen gegebenenfalls zusätzlichen Weiterbildungsbedarf fest.
  • Schritt 4: Nachholen fehlender Kenntnisse. Bei Bedarf können die TeilnehmerInnen fehlende Kompetenzen in ergänzenden Weiterbildungen auffrischen, beispielsweise im BFI Burgenland, BUZ Neutal oder WIFI Burgenland.
  • Schritt 5: Überprüfung des Lernfortschritts. Die Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer überprüft in einer zweiten Performanzfeststellung ihre Kompetenzen. Bei positivem Ergebnis erhalten die TeilnehmerInnen das Lehrabschlusszeugnis.
  • Während des gesamten Anerkennungsprozesses erfolgt ein begleitendes Coaching durch qualifizierte regionale BeraterInnen.

Personen

  • mit mehrjähriger praktischer Berufserfahrung aber ohne anerkannten Berufsabschluss
  • die eine Berufsausbildung nachweisen können, aber in einem anderen Berufsfeld tätig sind
  • mit Migrationshintergrund, deren im Herkunftsland erworbener Berufsabschluss nicht anerkannt wird
  • Mindestalter 22 Jahre
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf
  • Die Beratung und die Teilnahme am Anerkennungsverfahren ist für die KandidatInnen kostenlos, da dies vom Europäischen Sozialfonds mit Kofinanzierung vom Land Burgenland gefördert wird.
  • Für die Förderung eventueller Weiterbildungskosten können Sie einen Qualifikationsförderungszuschuss in der Höhe von 60 % der Kurskosten bei der Burgenländischen Landesregierung beantragen.

Ein Kooperationsverbund bestehend aus Arbeiterkammer Burgenland, Land Burgenland, Wirtschaftskammer Burgenland, BFI Burgenland, BUZ Neutal, WIFI Burgenland, AMS Burgenland, ÖGB  Burgenland, Industriellenvereinigung Burgenland, Bildungsdirektion Burgenland, Burgenländische Volkshochschulen

Durchführung:
Burgenländische Volkshochschulen
Landesverband
Pfarrgasse 10
7000 Eisenstadt
Tel.: 02682/61 363-0
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Burgenland Nord
Kontakt:
Mag. Alexandra Mramor-Krenn
Tel.: 02682/61 363-17 bzw. 0664/10 600 60
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Burgenland Süd
Kontakt:
Heike Steinmetz
Tel.: 03352/34 525-32 bzw. 0664/4 500 501
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Nähere Informationen sind bei der Burgenländischen Volkshochschule erhältlich.

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