Pflegeausbildung im Sinne der Richtlinie, welche die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz) umfasst:
- Pflegeassistenz
- Pflegefachassistenz
- Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
- Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
- Diplom-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Familienarbeit
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. FH-Studiengang Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege