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2014-03-12 10:46:00
OÖ Pflegestipendium
Oberösterreich

Pflegeausbildung im Sinne der Richtlinie, welche die Ausbildungen zu den nachstehenden Berufen gem. § 1 des Bundesgesetzes über Gesundheits- und Krankenpflegeberufe (GuKG) und gem. 2. bis 4. Hauptstücks des Landesgesetzes, mit dem die Ausbildung, das Berufsbild und die Tätigkeit der Angehörigen der Sozialberufe geregelt wird (Oö. Sozialberufegesetz) umfasst:

  1. Pflegeassistenz
  2. Pflegefachassistenz
  3. Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit
  4. Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit
  5. Diplom-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Familienarbeit
  6. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. FH-Studiengang Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege

BerufseinsteigerInnen und UmsteigerInnen in die Pflege, die eine Pflegeausbildung bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger absolvieren, dessen Standort sich im Land Oberösterreich befindet.

  • Es darf keine Leistung der materiellen Existenzsicherung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977, oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, bezogen werden.
  • Die Ausbildung muss bei einem entsprechend befugten Ausbildungsträger mit Standort OÖ absolviert werden, für die Ausbildungen a) - e) sind dies:
    • Sozialbetreuungsschulen des Landes Oberösterreich sowie tw. landwirtschaftliche Fachshulen
    • Berufsförderungsinstitut OÖ
    • für f): Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, FH Gesundheitsberufe

630,00 EUR monatlich, höchstens für die Dauer der Mindestzeit der jeweiligen Ausbildung (maximal 7.560,00 EUR/Jahr)

  1. Pflegeassistenz (1 Jahr)
  2. Pflegefachassistenz (2 Jahre)
  3. Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit (3 bzw. 2 Jahre)
  4. Diplom- und Fach-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Behindertenarbeit (3 bzw. 2 Jahre)
  5. Diplom-Sozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Familienarbeit (3 Jahre)
  6. Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege bzw. FH-Studiengang  (3 Jahre)

Amt der OÖ Landesregierung
Direktion Soziales und Gesundheit
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Tel.: 0732/77 20-152 21
Fax: 0732/77 20-21 56 19
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: http://www.land-oberoesterreich.gv.at

  • Das Ansuchen ist beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Abteilung Soziales, einzubringen.
  • Der Antrag kann während einer laufenden Ausbildung jederzeit gestellt werden. Eine rückwirkende Auszahlung kann jedoch nur für höchstens sechs Monate beantragt werden.
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