Nicht gefördert werden Anmelde- und Einschreibegebühren, staatliche Gebühren, Bücher, Skripten, Aufenthalts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, Hobby- und Freizeitkurse, Coaching, Supervision, Selbsterfahrungskurse und ähnliches. Darüber hinaus werden Kurse, die der Persönlichkeitsbildung und Weltanschauung dienen, nicht gefördert. Selbiges gilt für Studien an Universitäten und Fachhochschulen sowie vergleichbaren Bildungseinrichtungen mit Öffentlichkeitsrecht, für die es durch die öffentliche Hand bereits Schulbeihilfen, Stipendien oder ähnliche Unterstützungen gibt.
Förderungen für Aus- und Weiterbildungen im Bereich Gesundheit, Wellness, Körperpflege oder Schönheit werden nur gefördert, wenn die/der AntragstellerInn
Beschäftigte Personen mit maximal Pflichtschulabschluss, die zu Kursbeginn
sind.
Nicht gefördert werden selbständig Erwerbstätige, Personen, die Programme des AMS in Anspruch nehmen, Personen in Elternkarenz oder Bildungskarenz (hier gibt es das Bildungskonto für alle), sowie BeamtInnen, Studierende, SchülerInnen und PensionistInnen.
Der gesamte Förderbetrag kann im Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden, entweder auf einmal oder in Teilbeträgen.
Bildungsscheck
90 % der Kurs- und Prüfungskosten:
Der maximale Förderbetrag kann im Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragt werden, entweder auf einmal oder in mehreren Teilbeträgen.
Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff) Beratungszentrum für Beruf und WeiterbildungLassallestraße 11020 WienTel.: 01/217 48-555E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Internet: www.waff.at
Vor der Kursanmeldung ist ein Informationsgespräch im waff Beratungszentrum notwendig.
Falls die/der AntragstellerIn die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt der waff die Kurs- und Prüfungskosten und verrechnet direkt mit dem Bildungsträger.