Die Aus- und Weiterbildungsbeihilfen umfassen
- Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhalt
- Beihilfe zu den Kurskosten
- Beihilfe zu den Kursnebenkosten
während der Qualifizierungs- und Berufsorientierungsmaßnahmen zur Sicherung der finanziellen Existenz:
Gefördert werden:
- Kursgebühren
- Schulgeld
- Lehrmittel
- ärztliche bzw. psychologische Gutachten
- Prüfungsgebühren
- Schulungskleidung (z. B. Schuhe für Baukurse)
- Selbstbehalt für Schulbücher
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt
- Unterkunft (Nächtigung)
- Verpflegung
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z. B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z. B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
- Arbeitslose während einer Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme, wobei der Kurs die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen soll.
- In Ausnahmefällen werden auch Personen mit geringem Einkommen gefördert.
Die Qualifizierungs- oder Berufsorientierungsmaßnahme muss arbeitsmarktpolitisch sinnvoll sein und die Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt erhöhen.
- Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).
- Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts erhalten, sind kranken-, unfall-, und pensionsversichert.
- Von den Kursgkosten und Kursnebenkosten (z. B. Reisekosten) übernimmt das AMS bis zu 100 % der nachgewiesenen/belegten Kosten.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden. Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.