- Gefördert werden Ausbildungen in Branchen/Berufen mit Fachkräftemangel
- MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
- Gesundheit, Pflege und Sozialberufe
- die spätestens am 31.12.2022 beginnen (bzw wieder aufgenommen werden) und
- zu einem Abschluss mit Höherqualifizierung auf Fachkräfteniveau führen.
Einen überblick über alle geförderten Ausbildungen bietet die Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice.
- Beschäftigungslose Personen
- Personen, die wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind
- Personen, die selbstständig sind, aber ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben
- mindestens vierjährige Beschäftigung in den letzten 15 Jahren
- kein Abschluss einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität
- Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Bildungseinrichtung für die geplante Ausbildung
- förderbare Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern (mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer) mit einer Höchstdauer von drei Jahren (wobei die Ausbildung innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein muss).
- Wohnsitz in Österreich
- Das Fachkräftestipendium ist an den Nachweis des positiven Ausbildungsfortschritts gebunden, welcher in regelmäßigen Abständen (alle sechs Monate) dem AMS zu bescheinigen ist. Gibt es kein Zeugnis und ist auch keine andere Bescheinigung des Ausbildungserfolgs möglich, tritt an dessen Stelle ein Teilnahmenachweis (mindestens 75 % Anwesenheit während der Ausbildung). Absolviert die/der FörderwerberIn einen Ausbildungsabschnitt negativ, wird das Stipendium eingestellt, wenn die Ausbildung samt der Wiederholung nicht innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden kann. Die Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts ist während der gesamten Ausbildung jedenfalls nur einmal möglich.
Die Stipendienhöhe entspricht dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe (aktueller Mindestbetrag).
Es erfolgt außerdem eine Versicherung in der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung.
Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Ausbildung (Mindestdauer von drei Monaten) jedoch maximal für drei Jahre gewährt.
Hinweis: Auf das Fachkräftestipendium ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe anzurechnen, sodass der Tagsatz des Fachkräftestipendiums gegebenenfalls vermindert oder erhöht wird. Ist der Arbeitslosengeldanspruch oder die Notstandshilfe gleich hoch oder höher als der Ausgleichszulagenrichtsatz, gebührt das Arbeitslosengeld bzw. die Notstandshilfe anstelle des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Hat die/der FörderwerberIn keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, gebührt jedenfalls obiger Ausgleichszulagenrichtsatz.
Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at
Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern
Das Fachkräftestipendium ist an ein vorheriges Beratungsgespräch gebunden.
Die/der FörderungswerberIn muss rechzeitig, spätestens aber einen Tag vor Beginn der Ausbildung mit der/dem zuständigen BeraterIn der regionalen AMS-Geschäftsstelle Kontakt aufnehmen.