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AMS – Fachkräftestipendium
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg, Wien, österreichweit
  • Ausbildungen in Branchen/Berufen mit Fachkräftemangel
    • MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
    • Gesundheit, Pflege und Sozialberufe
  • die spätestens am 31.12.2023 beginnen (bzw wieder aufgenommen werden) und
  • zu einem Abschluss mit Höherqualifizierung auf Fachkräfteniveau führen.

Einen überblick über alle geförderten Ausbildungen bietet die Ausbildungsliste des Arbeitsmarktservice.

Personen, die

  • beschäftigungslos sind
  • wegen der geplanten Ausbildung karenziert sind
  • selbstständig sind, aber ihr Gewerbe ruhend gemeldet haben
  • mindestens vierjährige Beschäftigung in den letzten 15 Jahren
  • kein Abschluss einer Fachhochschule, Pädagogischen Hochschule oder Universität
  • Erfüllung der Aufnahmevoraussetzungen der jeweiligen Bildungseinrichtung für die geplante Ausbildung
  • förderbare Ausbildung muss mindestens drei Monate dauern (mindestens 20 Wochenstunden über die gesamte Ausbildungsdauer) mit einer Höchstdauer von drei Jahren (wobei die Ausbildung innerhalb von vier Jahren abgeschlossen sein muss).
  • Wohnsitz in Österreich
  • Das Fachkräftestipendium ist an den Nachweis des positiven Ausbildungsfortschritts gebunden, welcher in regelmäßigen Abständen (alle sechs Monate) dem AMS zu bescheinigen ist. Gibt es kein Zeugnis und ist auch keine andere Bescheinigung des Ausbildungserfolgs möglich, tritt an dessen Stelle ein Teilnahmenachweis (mindestens 75 % Anwesenheit während der Ausbildung). Absolviert die/der FörderwerberIn einen Ausbildungsabschnitt negativ, wird das Stipendium eingestellt, wenn die Ausbildung samt der Wiederholung nicht innerhalb von vier Jahren abgeschlossen werden kann. Die Wiederholung eines Ausbildungsabschnitts ist während der gesamten Ausbildung jedenfalls nur einmal möglich.

Das Fachkräftestipendium beläuft sich aktuell auf folgenden Mindestbetrag.

Besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und ist dieser Tagsatz höher als der Mindestbetrag, belibt der Leistungsanspruch in jener Höhe weiter aufrecht.

Während der Ausbildung sind die TeilnehmerInnen zudem kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Das Fachkräftestipendium wird für die Dauer der Ausbildung (Mindestdauer von drei Monaten) jedoch maximal für drei Jahre gewährt.

Arbeitsmarktservice Österreich (AMS)
Internet: http://www.ams.at

Regionale Geschäftsstellen des AMS sind aufgelistet unter:
Internet: https://www.ams.at/organisation/adressen-und-telefonnummern

Das Fachkräftestipendium ist an ein vorheriges Beratungsgespräch gebunden.
Dies erfordert, dass die/der FörderungswerberIn mit dem/der zuständigen BeraterIn der regionalen Geschäftsstelle des AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme Kontakt aufnimmt.

ArbeitnehmerInnen/Arbeitsuchende/Arbeitslose